Befundbeschreibung
Befundbeschreibung
                    Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender rezementierbarer oder zu verschraubender Zahnersatz, je implantatgetragene Krone oder Brückenanker
Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen
Regelversorgung Zahntechnische Leistungen
Material
- Lotmaterial
 
Betrag ohne Bonus
17.47€
            
Kombinierbar mit
Kommentare & Hinweise
Kommentartext
                    KZBV-Hinweise
- Die Befunde dieser Befundklasse sind maßgeblich, wenn die Erneuerung oder Wiederherstellung von Suprakonstruktionen erforderlich ist.
 - So, wie der Versicherte bei der Erstversorgung mit Suprakonstruktionen einen Anspruch auf einen Festzuschuss hat, erhält er auch bei der Erneuerung und Wiederherstellung von Suprakonstruktionen einen Festzuschuss. Dies gilt auch für die Erneuerung und Wiederherstellung von Suprakonstruktionen, bei denen die Implantate vor Einführung des Festzuschusssystems auf Grund privater Vereinbarungen zwischen Versichertem und Zahnarzt eingesetzt wurden.
 - Nr. 36 der Zahnersatz-Richtlinien ist wie bei der Erstversorgung zu beachten. In den dort genannten Ausnahmefällen ist auch die Erneuerung und Wiederherstellung von Suprakonstruktionen Regelversorgung.
 - Bei Erneuerungen und Erweiterungen von festsitzenden, nach der Versorgung teilweise zahngetragenen Suprakonstruktionen werden bereits vorhandene Suprakonstruktionen natürlichen Zähnen gleichgestellt. In diesen Ausnahmefällen (Hybridkonstruktionen) sind Befunde der Befundklassen 1, 2 oder 3 auch dann ansetzbar, wenn Einzel- oder Ankerkronen durch Implantate getragen werden.
 
Kommentarquelle
                    KZBV
                Kommentartext
                    Reparaturen, Wiederherstellungen und Erneuerungen
(Befundklasse 6, Befunde 7.3, 7.4 und 7.7)
- Die Befundklasse 6 und die Befunde 7.3, 7.4 und 7.7 sind grundsätzlich nur untereinander und nicht mit anderen Befunden/Befundklassen kombinierbar. Erfolgt jedoch eine Wiederherstellung zeitgleich mit einer Neuversorgung auf demselben Heil - und Kostenplan, sind darüber hinaus Kombinationen möglich. Die Kombinationsmöglichkeiten ergeben sich aus Anlage 3.
 
Kommentarquelle
                    KZBV
                Kommentartext
                    Für das Rezementieren von zahngetragenen Ankerkronen bei Hybridbrücken, bei welcher natürliche Zähne und Implantate als Pfeiler dienen, sind keine Festzuschüsse ansetzbar. Festzuschüsse fallen bei Hybridbrücken nur an für die rezementierbaren implantatgetragenen Brückenanker.
Kommentarquelle
                    Liebold/Raff/Wissing
                Abrechnungsart
BEMA
                  Festzuschuss
                  Gesetzlich abrechnen
              Abrechnungsbeispiele
Abrechnungsbestimmungen
je implantatgetragene Krone oder Brückenanker