820 0 Reparatur einer Krone/Flügel/Brückenglied

BEL-Nr.:
820 0

Leistungsinhalt

Instandsetzungsmaßnahmen im Metallbereich bei einer Krone, einer teleskopierenden Krone oder eines Brückenglie

Dokumentation Laborauftrag/Kartei

  • Zahnangabe
  • Art der Maßnahme
    • Trennspalt schließen
    • Kronenrand verlängern
    • Bruch- oder Riss beseitigen
    • Kontaktpunkt wiederherstellen
    • Vorbereitung der Kontaktfläche zur Aufnahme einer neuen Verblendung bei Instandsetzungsmaßnahmen im Metallbereich
  • Herstellungsort: Eigenlabor (Name des ZT), Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)

Abrechnungsbestimmungen

Ggf. einschließlich Fügung vorbereiten oder Keramikverblendung trocknen

ggf. zusätzlich berechenbar

  • 807 0 Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung
  • 150 0 Metallverbindung nach keramischem Brand

 

Beachte

- Wird nur eine Verblendung erneuert, ohne dass der Metallkern repariert oder erweitert wird, ist die Nr. 820 0 nicht abrechenbar.
- Nicht abrechnungsfähig bei Instandsetzungsmaßnahmen bei einer implantatgestützten Krone BEL-Nr. 820 8
- Auch für Reparaturen gilt die Gewährleistungspflicht, daher ist eine gute Dokumentation zwingend erforderlich

Verbrauchsmaterial

• Abdruckmaterial
• Biss Silikon (kein Wachs!)

Kommentare / Hinweise

Abrechnungsfähig je Maßnahme z. B.
- Trennspalt schließen
- Kronenrand verlängern
- Bruch oder Riss beseitigen
- Kontaktpunkt wiederherstellen
- Vorbereitung der Metallfläche zur Aufnahme einer neuen Verblendung
• bei einer Krone/Flügel
• bei einer Teleskopkrone
• bei einem Brückenglied
• neben der BEL-Nr. 807 0 - Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung

Kommentarquelle:
VDZI