GOZ

GOZ-Leistungen

Gebühren für zahnärztliche Leistungen aus der Gebührenordnung für Zahnärzte vom 5. Dezember 2011

Die Gebührenordnung für Zahnärzte bestimmt die Vergütung der zahnärztlichen Leistungen für Privatversicherte.

Darüber hinaus regelt sie die Abrechnungshöhe für den Anteil von Behandlungen, die von den Kassenpatienten selbst übernommen werden müssen. Die novellierte Gebührenordnung für Zahnärzte ist seit dem 01.01.2012 gültig.

Off
0010 Eingehende Untersuchung
Nummern
Punktzahl
100
Faktor
(1.0) 5.62 €
(2.3) 12.94 €
(3.5) 19.68 €
Gebührenziffer
0010

Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen, einschließlich Erhebung des Parodontalbefundes sowie Aufzeichnung des Befundes

0030 Heil- und Kostenplan
Nummern
Punktzahl
200
Faktor
(1.0) 11.25 €
(2.3) 25.87 €
(3.5) 39.37 €
Gebührenziffer
0030

Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans nach Befundaufnahme und gegebenenfalls Auswertung von Modellen

0040 Heil- und Kostenplan; Kieferorthopädie/Funktionsanalyse
Nummern
Punktzahl
250
Faktor
(1.0) 14.06 €
(2.3) 32.34 €
(3.5) 49.21 €
Gebührenziffer
0040

Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans bei kieferorthopädischer Behandlung oder bei funktionsanalytischen und funktionstherapeutischen Maßnahmen nach Befundaufnahme und Ausarbeitung einer Behandlungsplanung.

0070 Vitalitätsprüfung
Nummern
Punktzahl
50
Faktor
(1.0) 2.81 €
(2.3) 6.47 €
(3.5) 9.84 €
Gebührenziffer
0070

Vitalitätsprüfung eines Zahnes oder mehrerer Zähne einschließlich Vergleichstest, je Sitzung