1.5 Endodontisch behandelter Zahn mit Notwendigkeit eines gegossenen metallischen Stiftaufbaus mit herkömmlichen Zementierungsverfahren, je Zahn

Befund-Nr:
1.5

Befundbeschreibung

Endodontisch behandelter Zahn mit Notwendigkeit eines gegossenen metallischen Stiftaufbaus mit herkömmlichen Zementierungsverfahren, je Zahn

Abrechnungsbestimmung

je Zahn

Material

• Verankerungselement (Stift oder Schraube)
• Abformmaterial

Betrag ohne Bonus

137,98 €

Kombinierbar mit

kombinierbar im selben Kiefer
kombinierbar im selben Kiefer

Kommentare / Hinweise

Kriterium des Befundes 1.5 ist der endodontisch behandelte Zahn mit der Notwendigkeit eines gegossenen metallischen Stiftaufbaus mit herkömmlichen Zementierungsverfahren. Es handelt sich um einen Zusatzbefund zu den Befunden 1.1, 1.2, 2.1 bis 2.5, 3.2, 4.6 und 6.8.

Als Material kommen neben edelmetallfreien Legierungen bzw. Nichtedelmetallen häufig Edelmetall-Legierungen in Frage. Auch die metallfreie Herstellung aus Keramik ist inzwischen möglich, jedoch nicht Leistungsinhalt der BEMA-Nr. 18 und damit keine Vertragsleistung der gesetzlichen Krankenkassen.

Für die indirekte Methode zur Herstellung eines gegossenen Aufbaus ist eine Abformung im Munde des Patienten erforderlich. Der Aufbau wird auf einem aus dieser Abformung gewonnenen Modell im zahntechnischen Labor hergestellt.

Kommentarquelle:
Liebold/Raff/Wissing