Befundgruppe 7:Erneuerung und Wiederherstellung von Suprakonstruktionen

Erneuerung und Wiederherstellung von Suprakonstruktionen.

Nach den Festzuschuss-Richtlinien liegt ein implantatgetragener Zahnersatz vor, wenn mindestens ein Bestandteil über eine Suprakonstruktion verankert ist.

Bei der Notwendigkeit der Erneuerung oder der Wiederherstellung von Suprakonstruktionen hat der / die Versicherte einen Anspruch auf Festzuschüsse, wenn Befunde nach Befundklasse 7 vorliegen. Dies gilt auch dann, wenn die Versorgung mit Implantaten und Suprakonstruktionen in der Vergangenheit auf Grund privater Vereinbarungen zwischen Versichertem und Zahnarzt stattgefunden hat, für die eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse ausgeschlossen war.

Erneuerung und Wiederherstellung von Suprakonstruktionen.

Nach den Festzuschuss-Richtlinien liegt ein implantatgetragener Zahnersatz vor, wenn mindestens ein Bestandteil über eine Suprakonstruktion verankert ist.

Bei der Notwendigkeit der Erneuerung oder der Wiederherstellung von Suprakonstruktionen hat der / die Versicherte einen Anspruch auf Festzuschüsse, wenn Befunde nach Befundklasse 7 vorliegen. Dies gilt auch dann, wenn die Versorgung mit Implantaten und Suprakonstruktionen in der Vergangenheit auf Grund privater Vereinbarungen zwischen Versichertem und Zahnarzt stattgefunden hat, für die eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse ausgeschlossen war.