2400 Elektrometrische Längenbestimmung eines Wurzelkanals, je Kanal
Elektrometrische Längenbestimmung eines Wurzelkanals
Gebühren für zahnärztliche Leistungen aus der Gebührenordnung für Zahnärzte vom 5. Dezember 2011
Die Gebührenordnung für Zahnärzte bestimmt die Vergütung der zahnärztlichen Leistungen für Privatversicherte.
Darüber hinaus regelt sie die Abrechnungshöhe für den Anteil von Behandlungen, die von den Kassenpatienten selbst übernommen werden müssen. Die novellierte Gebührenordnung für Zahnärzte ist seit dem 01.01.2012 gültig.
Elektrometrische Längenbestimmung eines Wurzelkanals
Aufbereitung eines Wurzelkanals auch retrograd, je Kanal, gegebenenfalls in mehreren Sitzungen
Zusätzliche Anwendung elektrophysikalisch-chemischer Methoden, je Kanal
Medikamentöse Einlage in Verbindung mit Maßnahmen nach den GOZ-Nummern 2360 bis 2380 und 2410, je Zahn und Sitzung
Füllung eines Wurzelkanals
Entfernung eines einwurzeligen Zahnes oder eines enossalen Implantats.
Entfernung eines mehrwurzeligen Zahnes
Entfernung eines tief frakturierten oder tief zerstörten Zahnes.
Entfernung eines Zahnes oder eines enossalen Implantats durch Osteotomie
Entfernung eines retinierten, impaktierten oder verlagerten Zahnes durch Osteotomie.