GOZ

GOZ-Leistungen

Gebühren für zahnärztliche Leistungen aus der Gebührenordnung für Zahnärzte vom 5. Dezember 2011

Die Gebührenordnung für Zahnärzte bestimmt die Vergütung der zahnärztlichen Leistungen für Privatversicherte.

Darüber hinaus regelt sie die Abrechnungshöhe für den Anteil von Behandlungen, die von den Kassenpatienten selbst übernommen werden müssen. Die novellierte Gebührenordnung für Zahnärzte ist seit dem 01.01.2012 gültig.

Off
2410 Aufbereitung eines Wurzelkanals, je Kanal
Nummern
Punktzahl
392
Faktor
(1.0) 22.05 €
(2.3) 50.71 €
(3.5) 77.16 €
Gebührenziffer
2410

Aufbereitung eines Wurzelkanals auch retrograd, je Kanal, gegebenenfalls in mehreren Sitzungen

2430 Medikamentöse Einlage, je Zahn und Sitzung
Nummern
Punktzahl
204
Faktor
(1.0) 11.47 €
(2.3) 26.39 €
(3.5) 40.16 €
Gebührenziffer
2430

Medikamentöse Einlage in Verbindung mit Maßnahmen nach den GOZ-Nummern 2360 bis 2380 und 2410, je Zahn und Sitzung