B. Prophylaktische Leistungen

Allgemeine Bestimmungen
Prophylaktische Leistungen nach Abschnitt B sind nur bei Einzelunterweisung (Individualprophylaxe) berechnungsfähig; bei Gruppenunterweisung (Gruppenprophylaxe) sind sie nicht berechnungsfähig.

1000 Mundhygienestatus, Dauer mindestens 25 Min., 1 x im Jahr

GOZ
Erstellung eines Mundhygienestatus und eingehender Unterweisung zur Vorbeugung gegen Karies und parodontale Erkrankungen, Dauer mindestens 25 Minuten
Punktzahl:
200

1010 Mundhygienekontrolle, Dauer mindestens 15 Min., 3 x im Jahr

GOZ
Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisung, Dauer mindestens 15 Minuten
Punktzahl:
100

1020 Lokale Fluoridierung, je Sitzung, 4 x im Jahr

GOZ
Lokale Fluoridierung zur Verbesserung der Zahnhartsubstanz, zur Kariesvorbeugung und -behandlung, mit Lack oder Gel, je Sitzung
Punktzahl:
50

1030 Medikamententrägerschiene, individuell, je Kiefer

GOZ
Lokale Anwendung von Medikamenten zur Kariesvorbeugung oder initialen -behandlung mit einer individuell gefertigten Schiene als Medikamententräger, je Kiefer
Punktzahl:
90

1040 Professionelle Zahnreinigung; je Zahn, je Implantat, je Brückenglied

GOZ
Entfernen der supragingivalen/gingivalen Beläge auf Zahn- und Wurzeloberflächen
Punktzahl:
28