F. Prothetische Leistungen

2200 Vollkrone (Tangentialpräparation), Krone auf Implantat

GOZ
Versorgung eines Zahnes oder Implantats durch eine Vollkrone (Tangentialpräparation)
Punktzahl:
1322

5000 Krone / Tangentialpräparation (Brücken-/Prothesenanker); Brückenanker auf Implantat

GOZ
Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese: je Pfeilerzahn oder Implantat als Brücken- oder Prothesenanker mit einer Vollkrone (Tangentialpräparation)
Punktzahl:
1016

5010 Krone, Hohlkehl-/Stufenpräparation (Brücken-/Prothesenanker)

GOZ
Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese, je Pfeilerzahn als Brücken- oder Prothesenanker mit einer Vollkrone (Hohlkehl- und Stufenpräparation) oder Einlagefüllung
Punktzahl:
1483

5020 Teilkrone als Brücken- oder Prothesenanker

GOZ
Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese: je Pfeilerzahn als Brücken- oder Prothesenanker mit einer Teilkrone mit Retentionsrillen oder -kasten oder mit Pinledges einschließlich Rekonstruktion der Kaufläche
Punktzahl:
1997

5030 Wurzelkappe mit Stift (als Brücken- / Prothesenanker)

GOZ
Wurzelkappe mit Stift, gegebenenfalls zur Aufnahme einer Verbindungsvorrichtung oder anderen
Verbindungselementen
Punktzahl:
1483

5040 Teleskopkrone / Konuskrone (als Brücken- / Prothesenanker)

GOZ
Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese: je Pfeilerzahn als Brücken- oder Prothesenanker mit einer Teleskopkrone, auch Konuskrone
Punktzahl:
2605

5050 Teilleistungen nach Nr. 5000 bis 5040 bis einschl. Präparation oder Abformungen b. Implantat

GOZ
Teilleistungen nach den GOZ-Nummern 5000 bis 5040
Enden die Leistungen mit der Präparation der Brückenpfeiler oder Prothesenanker mit Verbindungselementen oder der Abdrucknahme beim Implantat, so ist die Hälfte der jeweiligen Gebühr berechnungsfähig.
Punktzahl:
0

5060 Teilleistungen nach Nr. 5000 bis 5040. Sind darüber hinaus weitere Maßnahmen erfolgt, so sind drei Viertel der jeweiligen Gebühr berechnungsfähig.

GOZ
Die Leistungen nach den Nummern 5050 oder 5060 sind nur berechnungsfähig, wenn es dem Zahnarzt objektiv auf Dauer unmöglich war, die Behandlung fortzusetzen, oder eine Fortsetzung aus medizinischen Gründen nicht indiziert war.Sind darüber hinaus weitere Maßnahmen erfolgt, so sind drei Viertel der jeweiligen Gebühr berechnungsfähig.
Punktzahl:
0

5070 Brücken-/ Prothesenspannen oder Stege, je Spanne oder Freiendsattel

GOZ
Brückenspanne, Prothesenspanne oder Steg, je zu überbrückende Spanne oder Freiendsattel
Punktzahl:
400

5080 Verbindungselement

GOZ
Versorgung eines Lückengebisses durch eine zusammengesetzte Brücke oder Prothese, je Verbindungselement, Matrize und Patrize gelten als ein Verbindungselement.
Die Leistung nach GOZ-Nummer 5080 ist neben der Leistung nach GOZ-Nummer 5040 nicht berechnungsfähig.
Punktzahl:
230

5090 Wiederherstellung der Funktion eines Verbindungselements nach der Nummer 5080

GOZ
Wiederherstellung der Funktion eines Verbindungselements nach GOZ-Nummer 5080 (z. B. Riegel, Geschiebe, Anker, Wurzelstiftkappe, Kugelknopfanker)
Punktzahl:
110

5100 Erneuern des Sekundärteils einer Teleskopkrone einschließlich Abformung

GOZ
Erneuern des Sekundärteils einer Teleskopkrone einschließlich Abformung
Punktzahl:
450

5110 Wiedereingliederung einer endgültigen Brücke nach Wiederherstellung der Funktion

GOZ
Wiedereingliederung einer endgültigen Brücke nach Wiederherstellung der Funktion
Punktzahl:
360

5120 Provisorische Brücke im direkten Verfahren mit Abformung, je Zahn oder Implantat, einschließlich Entfernung

GOZ
Provisorische Brücke im direkten Verfahren mit Abformung, je Zahn oder Implantat sowie die Entfernung
Punktzahl:
240

5140 Provisorische Brücke im direkten Verfahren mit Abformung, je Brückenspanne oder Freiendsattel

GOZ
Provisorische Brücke im direkten Verfahren mit Abformung, je Brückenspanne oder Freiendsattel sowie die Entfernung
Punktzahl:
80

5150 Versorgung eines Lückengebisses mit Hilfe einer durch Adhäsivtechnik befestigten Brücke, für die erste zu überbrückende Spanne

GOZ
Versorgung eines Lückengebisses mit Hilfe einer durch Adhäsivtechnik befestigten Brücke, für die erste zu überbrückende Spanne
Punktzahl:
730

5160 Adhäsivbrücke, Versorgung eines Lückengebisses nach der Nummer 5150, für jede weitere zu überbrückende Spanne

GOZ
Versorgung eines Lückengebisses nach GOZ-Nummer 5150, für jede weitere zu überbrückende Spanne
Punktzahl:
360

5170 Anatomische Abformung des Kiefers mit individuellem Löffel, je Kiefer

GOZ
Anatomische Abformung des Kiefers mit individuellem Löffel bei ungünstigen Zahnbogen- und Kieferformen und/oder tief ansetzenden Bändern oder spezielle Abformung zur Remontage, je Kiefer
Punktzahl:
250

5180 Funktionelle Abformung des Oberkiefers mit individuellem Löffel

GOZ
Funktionelle Abformung des Oberkiefers mit individuellem Löffel
Punktzahl:
450

5190 Funktionelle Abformung des Unterkiefers mit individuellem Löffel

GOZ
Funktionelle Abformung des Unterkiefers mit individuellem Löffel
Punktzahl:
540

5200 Versorgung eines teilbezahnten Kiefers durch eine Teilprothese mit einfachen, gebogenen Haftelementen

GOZ
Versorgung eines teilbezahnten Kiefers durch eine Teilprothese mit einfachen, gebogenen Halteelementen einschließlich Einschleifen der Auflagen
Punktzahl:
700

5210 Versorgung eines teilbezahnten Kiefers durch eine Modellgussprothese mit gegossenen Halte- und Stützelementen

GOZ
Modellgussprothese mit gegossenen Halte- und Stützelementen einschließlich Einschleifen der Auflagen
Punktzahl:
1400

5220 Versorgung eines zahnlosen Kiefers durch eine totale Prothese oder Deckprothese bei Verwendung einer Kunststoff- oder Metallbasis, im Oberkiefer

GOZ
Versorgung eines zahnlosen Kiefers durch eine totale Prothese oder Deckprothese bei Verwendung einer Kunststoff- oder Metallbasis, im Oberkiefer
Punktzahl:
1850

5230 Versorgung eines zahnlosen Kiefers durch eine totale Prothese oder Deckprothese bei Verwendung einer Kunststoff- oder Metallbasis, im Unterkiefer

GOZ
Versorgung eines zahnlosen Kiefers durch eine totale Prothese oder Deckprothese bei Verwendung einer Kunststoff- oder Metallbasis, im Unterkiefer
Punktzahl:
2200

5240 Teilleistungen nach den Nummern 5200 und 5230

GOZ
Für Maßnahmen bis einschließlich Bestimmung der Kieferrelation ist die Hälfte der jeweiligen Gebühr berechnungsfähig; bei weitergehenden Maßnahmen sind drei Viertel der jeweiligen Gebühr berechnungsfähig.
Maßnahmen zur Weichteilstützung sind mit den Leistungen nach den GOZ-Nummern 5200 bis 5340 abgegolten.
Punktzahl:
0

5250 Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Prothese (ohne Abformung)

GOZ
Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Prothese (ohne Abformung)
Punktzahl:
140

5260 Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Prothese (mit Abformung) einschließlich Halte- und Stützvorrichtungen

GOZ
Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Prothese (mit Abformung) einschließlich Halte- und Stützvorrichtungen
Punktzahl:
270

5270 Teilunterfütterung einer Prothese

GOZ
Teilunterfütterung einer Prothese
Punktzahl:
180

5280 Vollständige Unterfütterung einer Prothese

GOZ
Vollständige Unterfütterung einer Prothese
Punktzahl:
270

5290 Vollständige Unterfütterung einer Prothese einschließlich funktioneller Randgestaltung, im Oberkiefer

GOZ
Vollständige Unterfütterung einer Prothese einschließlich funktioneller Randgestaltung, im Oberkiefer
Punktzahl:
450

5310 Vollständige Unterfütterung bei einer Defektprothese einschließlich funktioneller Randgestaltung

GOZ
Vollständige Unterfütterung einer Defektprothese einschließlich funktioneller Randgestaltung
Punktzahl:
730

5320 Eingliederung eines Obturators zum Verschluss von Defekten des Gaumens

GOZ
Eingliederung eines Obturators zum Verschluss von Defekten des Gaumens

Punktzahl:
2200

5330 Eingliederung einer Resektionsprothese zum Verschluss und zum Ausgleich von Defekten der Kiefer

GOZ
Eingliederung einer Resektionsprothese zum Verschluss und zum Ausgleich von Defekten der Kiefer
Punktzahl:
2800

5340 Eingliederung einer Prothese oder Epithese zum Verschluss extraoraler Weichteildefekte oder zum Ersatz fehlender Gesichtsteile

GOZ
Eingliederung einer Prothese oder Epithese zum Verschluss extraoraler Weichteildefekte oder zum Ersatz fehlender Gesichtsteile einschließlich Stütz-, Halte- oder Hilfsvorrichtungen
Punktzahl:
7300