H. Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen

Allgemeine Bestimmungen

Endgültige Kronen, Brücken und Prothesen dürfen nicht als Aufbissbehelfe oder Schienen nach Abschnitt H berechnet werden.

7000 Eingliederung eines Aufbissbehelfes ohne adjustierte Oberfläche

GOZ
Eingliederung eines Aufbissbehelfs ohne adjustierte Oberfläche, je Kiefer
Punktzahl:
270

7010 Eingliederung eines Aufbissbehelfes mit adjustierter Oberfläche

GOZ
Eingliederung eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche, je Kiefer
Punktzahl:
800

7020 Umarbeitung einer vorhandenen Prothese zum Aufbissbehelf

GOZ
Umarbeitung einer vorhandenen Prothese zum Aufbissbehelf, je Prothese
Punktzahl:
450

7030 Wiederherstellung der Funktion eines Aufbissbehelfes

GOZ
Wiederherstellung der Funktion eines Aufbissbehelfs z. B. durch Unterfütterung, je Aufbissbehelf
Punktzahl:
370

7040 Kontrolle eines Aufbissbehelfs

GOZ
Kontrolle eines Aufbissbehelfs, je Aufbissbehelf, Friedensstifter
Punktzahl:
65

7050 Kontrolle eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche: subtraktive Maßnahmen

GOZ
Kontrolle eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche: subtraktive Maßnahmen, je Sitzung
Punktzahl:
180

7060 Kontrolle eines Aufbissbehelfsmit adjustierter Oberfläche: additive Maßnahmen

GOZ
Kontrolle eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche: additive Maßnahmen, je Sitzung
Punktzahl:
410

7070 Semipermanente Schiene unter Anwendung der Ätztechnik, je Interdentalraum

GOZ
Semipermanente Schiene unter Anwendung der Ätztechnik, je Interdentalraum
Punktzahl:
90

7080 Versorgung eines Kiefers mit einem festsitzenden laborgefertigten Provisorium im indirekten Verfahren, je Krone

GOZ
Versorgung eines Kiefers mit einem festsitzenden laborgefertigten Provisorium (einschließlich Vorpräparation) im indirekten Verfahren, je Zahn oder je Implantat sowie die Entfernung
Punktzahl:
600

7090 Versorgung eines Kiefers mit einem laborgefertigten Provisorium im indirekten Verfahren, je Brückenglied

GOZ
Versorgung eines Kiefers mit einem laborgefertigten Provisorium (einschließlich Vorpräparation) im indirekten Verfahren, je Brückenglied sowie die Entfernung
Punktzahl:
270

7100 Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion eines Langzeitprovisoriums

GOZ
Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion eines Interimszahnersatzes, je Krone, Spanne oder Freiendbrückenglied
Punktzahl:
200