Sonderfälle

Seit 01.01.2009 müssen PKV-Unternehmen einen so genannten Basistarif anbieten. Was ist der Basistarif? Der Basistarif bietet dem Patienten Versicherungsschutz, der in Art, Umfang und Höhe mit dem Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergleichbar ist. Wie in der GKV müssen die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Nicht Gegenstand des Basistarifs sind kieferorthopädische Leistungen bei Erwachsenen, implantologische Leistungen und FAL- /FTL-Leistungen. Vergleichbare Leistungen werden nach der GOZ/GOÄ berechnet, unterliegen jedoch einer Faktorbegrenzung: ➢ bei GOZ-Leistungen bis zum 2,0-fachen Gebührensatz ➢ bei GOÄ-Leistungen bis zum 1,8-fachen Gebührensatz, Röntgen bis 1,38-fach Die Beitragshöhe im Basistarif richtet sich nach dem Eintrittsalter des Versicherungsnehmers, nicht nach seinem Gesundheitsstatus. Für Einzelpersonen darf der Beitrag den durchschnittlichen GKV-Höchstbeitrag nicht überschreiten. Trotz praktisch gleicher Leistungen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht für die Prämienzahlung kein Anspruch auf Familienversicherung Weitere Regelungen stellen sicher, dass durch die Beitragszahlung die Betroffenen nicht finanziell überfordert werden. Eine Gesundheitsprüfung sowie Risikozuschläge/Risikoausschlüsse entfallen.

Basistarif in der privaten Krankenversicherung

GOZ
Basistarif, Sondervereinbarung, Sondertarif, Standardtarif, Faktorbegrenzung
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