3140 Reimplantation eines Zahnes
Reimplantation eines Zahnes einschließlich einfacher Fixation
Gebühren für zahnärztliche Leistungen aus der Gebührenordnung für Zahnärzte vom 5. Dezember 2011
Die Gebührenordnung für Zahnärzte bestimmt die Vergütung der zahnärztlichen Leistungen für Privatversicherte.
Darüber hinaus regelt sie die Abrechnungshöhe für den Anteil von Behandlungen, die von den Kassenpatienten selbst übernommen werden müssen. Die novellierte Gebührenordnung für Zahnärzte ist seit dem 01.01.2012 gültig.
Reimplantation eines Zahnes einschließlich einfacher Fixation
Transplantation eines Zahnes einschließlich operativer Schaffung des Knochenbettes
Operation einer Zyste durch Zystektomie in Verbindung mit einer Osteotomie oder Wurzelspitzenresektion
Operation einer Zyste durch Zystektomie, als selbstständige Leistung
Beseitigung störender Schleimhautbänder, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich.
Knochenresektion am Alveolarfortsatz zur Formung des Prothesenlagers als selbstständige Leistung, je Kiefer
Vestibulumplastik oder Mundbodenplastik kleineren Umfangs, auch Gingivaextensionsplastik, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, für einen Bereich bis zu zwei nebeneinander liegenden Zähnen,ggf. auch am zahnlosen Kieferabschnitt.
Tuberplastik, einseitig
Freilegen eines retinierten oder verlagerten Zahnes zur orthopädischen Einstellung
Germektomie