3280 Verlegen des Lippenbändchen und Durchtrennen des Septums
Lösen, Verlegen und Fixieren des Lippenbändchens und Durchtrennung des Septums bei echtem Diastema
Gebühren für zahnärztliche Leistungen aus der Gebührenordnung für Zahnärzte vom 5. Dezember 2011
Die Gebührenordnung für Zahnärzte bestimmt die Vergütung der zahnärztlichen Leistungen für Privatversicherte.
Darüber hinaus regelt sie die Abrechnungshöhe für den Anteil von Behandlungen, die von den Kassenpatienten selbst übernommen werden müssen. Die novellierte Gebührenordnung für Zahnärzte ist seit dem 01.01.2012 gültig.
Lösen, Verlegen und Fixieren des Lippenbändchens und Durchtrennung des Septums bei echtem Diastema
Kontrolle nach chirurgischem Eingriff, als selbstständige Leistung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff (z. B. Tamponieren), als selbstständige Leistung, je Operationsgebiet (Raum einer zusammenhängenden Schnittführung)
Chirurgische Wundrevision (z. B. Glätten des Knochens, Auskratzen, Naht), je Operationsgebiet (Raum einer zusammenhängenden Schnittführung)
Erstellen und Dokumentieren eines Parodontalstatus
Erhebung mind. eines Gingivalindizes und/oder eines Parondontalindizes (z.B. des Parodontalen Screening Index PSI)
Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen ggf. einschließlich Taschenspülungen, je Sitzung
Subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation, je Zahn und je Sitzung
Beseitigung von scharfen Zahnkanten, störenden Prothesenrändern und Fremdreizen am Parodontium, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich.
Beseitigung grober Vorkontakte der Okklusion und Artikulation durch Einschleifen des natürlichen Gebisses oder bereits vorhandenen Zahnersatz, je Sitzung.