Punktzahl:
55
(1) 3,09 €
(2.3) 7,11 €
(3.5) 10,83 €
Gebührenziffer:
3290
Behandlungsbereich:
Chirurgie
Beschreibung
Kontrolle nach chirurgischem Eingriff, als selbstständige Leistung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
Leistungsinhalt
Kontrolle nach einem chirurgischen Eingriff (Sichtkontrolle), ohne Durchführen von Behandlungsmaßnahmen an der Wunde.
Dokumentation
- Angabe der Wundregion
- Beschreibung des Ergebnisses der Wund- bzw. Sichtkontrolle
Abrechnungsbestimmungen
- je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
Kommentare / Hinweise
Januar 2021
- Diese Nummer ist berechnungsfähig für die Kontrolle nach einem chirurgischen Eingriff, ggf. auch im Sinne einer Sichtkontrolle, ohne Durchführen von Behandlungsmaßnahmen.
- Das Ergebnis der Kontrolle ist Grundlage für die nachfolgende Therapie. Die Berechnung erfolgt je Wunde, jedoch nur einmal je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich.
- Die Vornahme von Nachbehandlungsmaßnahmen auch an der gleichen Wunde erfüllt den Leistungsinhalt der Nummer 3300 und ist zusätzlich ggf. auch in derselben Kieferhälfte/ Frontzahngebiet berechnungsfähig.
- Die Vornahme von chirurgischen Wundrevisionen auch an der gleichen Wunde ist unter der Nummer 3310 verzeichnet und ist zusätzlich ggf. auch in derselben Kieferhälfte/Frontzahngebiet berechnungsfähig.
- Die Nummer ist nicht berechnungsfähig für Kontrollen nach parodontalchirurgischen Maßnahmen, aber ggf. neben diesen.
Kommentarquelle:
BZÄK