Präparation und Eingliederung einer Brücke mit vollverbl. Anker 13 sowie Brückenglied 14 in Verbindung mit einer Teilkrone in Vollguss als Brückenanker 15 - PKV

Behandlungsbereich/ Versorgungsform

Brücken

Abrechnungsbereiche

GOZ
BEB '97
Privat abrechnen

Fallbeschreibung/ Dokumentation

13 Brückenanker, Hohlkehlpräparation, vollverblendet ; 14 Brückenglied, vollverblendet ; 15 Teilkrone als Brückenanker, vollguss

02.01. Befund: Pat. kommt nach Extraktion des Zahnes 14 alio loco. Eingehende Untersuchung, Vitalitätsprüfung der Nachbarzähne (Befund: 13,15 Vital). Diese haben eine Insuffiziente Füllung (partieller Defekt) am 15 und eine Insuffiziente Krone am 13. Anschließende Besprechung über Behandlungsmöglichkeiten Implantat mit Krone bzw. Teilkrone oder Brücke und deren Materialunterscheide. Entscheidung fällt auf eine Brücke. Zahn 15 hat einen partiellen Defekt aufgrund der Insuffizienten Füllung und benötigt eine Teilkrone. Diese soll in Vollguss gemacht werden. Krone für Zahn 13 und Brückenglied 14 möchte Pat. vollverblendet haben. Abformung beider Kiefer zur Herstellung von Planungsmodellen. Erstellung eines Behandlungsplanes.

12.01. Behandlungsplan ist unterschrieben worden. Präparation: Oberflächen- und Intraligamentäre Anästhesien, Entfernen der alten Krone am 15, sowie von Belegen am Zahn 13 und 15. Tiefgehende Präparation an beiden Zähnen welche mit einer Unterfüllung zur Behandlung einer Caries Profunda und je einer adhäsiven Aufbaufüllung versorgt werden, welche unter Verwendung eines Kofferdams erfolgen. Exzision von Schleimhaut am 15 mittels Laser. Grobes Einschleifen des Gegenkiefers. Legen von Retraktionsfäden zur Darstellung der Präparationsgrenze, Abformung erfolgt mit individuellen Löffel und Registrierung des Zentrallage des Unterkiefers in Verbindung mit Gesichtsbogen, Herstellung eines Brückenprovisoriums mit Abformung und temporärer Zementierung. Abschließende Behandlung der überempfindlichen Zahnhälse

19.01. Einsetzen der Laborgefertigten Brücke: Infiltrationsanästhesie, Entfernung des Provisoriums sowie Nachkontrolle und Nachreinigung der Stümpfe. Einprobe der Brücke und anschließende Vorbereitung der Zähne und der Brücke für die adhäsive Eingliederung.  Abschließende Behandlung der überempfindlichen Zahnhälse

TP   PKBMKM          
R                
B   pwfww          
 18171615141312112122232425262728
 48474645444342413132333435363738
B                
R                
TP                

DatumZahnGeb.-Nr.LeistungAnz.FaktorBetrag
02.01.GOZ
0010
Eingehende Untersuchung11005.62
02.01.GOÄ
Ä1
Beratung, auch telefonisch199
02.01.13,15GOZ
0070
Vitalitätsprüfung1502.81
02.01.OK,UK GOZ
0060
Abformung beider Kiefer für Situationsmodelle und einfache Bissfixierung einschließlich Auswertung zur Diagnose oder Planung126014.62
02.01.GOZ
0030
Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans nach Befundaufnahme und gegebenenfalls Auswertung von Modellen120011.25
12.01.15GOZ
0080
Intraorale Oberflächenanästhesie, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich1301.69
12.01.15,13GOZ
0090
Intraorale Infiltrationsanästhesie2606.75
12.01.13GOZ
2290
Entfernung einer Einlagefüllung, einer Krone, eines Brückenankers, Abtrennen eines Brückengliedes oder Steges oder Ähnliches118010.12
12.01.13,15GOZ
4050
Entfernung harter und weicher Zahnbeläge, einwurzeliger Zahn2101.12
02.01.13-15GOZ
2040
Anlegen von Spanngummi, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich1653.66
12.01.13,15GOZ
2330
Maßnahmen zur Erhaltung der vitalen Pulpa bei Caries profunda (Exkavieren, indirekte Überkappung), je Kavität211012.37
12.01.13,15GOZ
2180
Vorbereitung eines zerstörten Zahnes mit plastischem Aufbaumaterial zur Aufnahme einer Krone215016.87
12.01.13,15GOZ
2197
Adhäsive Befestigung (plastische Aufbaufüllung)213014.62
12.01.15GOZ
3070
Exzision von Schleimhaut oder Granulationsgewebe, als selbstständige Leistung1452.53
12.01.15GOZ
0120
Zuschlag für die Anwendung eines Lasers100
12.01.13,15GOZ
2030
Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von Kavitäten (z.B. Separieren, Beseitigen störenden Zahnfleisches, Stillung einer übermäßigen Papillenblutung), je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich1653.66
12.01.GOZ
4040
Beseitigung grober Vorkontakte der Okklusion und Artikulation durch Einschleifen des natürlichen Gebisses oder bereits vorhandenen Zahnersatzes, je Sitzung1452.53
12.01.okGOZ
5170
Anatomische Abformung des Kiefers mit individuellem Löffel bei ungünstigen Zahnbogen- und Kieferformen und/oder tief ansetzenden Bändern oder spezielle Abformung zur Remontage, je Kiefer125014.06
12.01.GOZ
8010
Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers, auch Stützstiftregistrierung, je Registrat118010.12
12.01.GOZ
8020
Arbiträre Scharnierachsenbestimmung130016.87
12.01.13,15GOZ
5120
Provisorische Brücke im direkten Verfahren mit Abformung, je Zahn oder Implantat, einschließlich Entfernung224027
12.01.14GOZ
5140
Provisorische Brücke im direkten Verfahren mit Abformung, je Brückenspanne oder Freiendsattel, einschließlich Entfernung1804.5
12.01.13,15GOZ
2010
Behandlung überempfindlicher Zahnflächen, je Kiefer1502.81
19.01.13,15GOZ
0090
Intraorale Infiltrationsanästhesie2606.75
19.01.15,13GOZ
4060
Kontrolle nach Belagsentfernung harter und weicher Zahnbeläge270.79
19.01.15GOZ
5020
Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese: je Pfeilerzahn als Brücken- oder Prothesenanker mit einer Teilkrone mit Retentionsrillen, oder -kasten oder mit Pinledges einschließlich Rekonstruktion der Kaufläche11997112.32
19.01.13GOZ
5010
Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese: je Pfeilerzahn als Brücken- oder Prothesenanker mit einer Vollkrone (Hohlkehl- und Stufenpräparation) oder Einlagefüllung1148383.41
19.01.15,13GOZ
2197
Adhäsive Befestigung (Krone, Teilkrone)213014.62
19.01.14GOZ
5070
Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese: Verbindung von Kronen oder Einlagefüllungen durch Brückenglieder, Prothesenspannen oder Stege, je zu überbrückende Spanne oder Freiendsattel12.3051.74
19.01.13,15GOZ
2010
Behandlung überempfindlicher Zahnflächen, je Kiefer1502.81
Gesamt: 467.02

Berechnungsfähige Materialien

  • Abformmaterial, GOZ Teil A, Allgemeine Bestimmungen
  • berechnungsfähige Materialien:
    • Anästhesie
    • Provisorium
  • zahntechnische Kosten § 9 GOZ

Hinweise zur Abrechnung

Kommentar des BZÄK zu 5020 (Jan. 2021)

  1. Versorgung eines Zahnes, der mit einer präparierten Stufe versehen ist, mit einer Teilkrone (verblendet oder unverblendet) im Zusammenhang mit der Versorgung eines teil- oder restbezahnten Kiefers durch Brücke(n) oder Teilprothese.
  2. Als Brückenanker gelten nur Teilkronen, die unmittelbar den Lücken benachbart und mit dem/den Brückenglied(ern) verbunden sind, oder Prothesenanker die mindestens ein Verbindungselement nach Nummer 5080 aufweisen.
  3. Weitere Teilkronen im Brückenverband sind nach der Nummer 2220 zu berechnen.
  4. Gleiches gilt für Freiend- und Extensionsbrücken.
  5. Teilkronen, die nicht als Brücken- oder Prothesenanker dienen, sondern gegossene oder gebogene Halte- oder Stützelemente tragen, werden nach der Nummer 2220 berechnet.
  6. Einlagefüllungen, die als Brückenanker dienen, sind nicht nach den Nummern 2160, 2170, sondern nach 5010 zu berechnen.
  7.  Nachkontrollen und ggf. Korrekturen im zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung sind Bestandteil der Leistung.