2330 Indirekte Überkappung, je Kavität

Punktzahl:
110
(1) 6,19 (2.3) 14,23 (3.5) 21,65
Gebührenziffer:
2330
Behandlungsbereich:
Füllungen

Beschreibung

Maßnahmen zur Erhaltung der vitalen Pulpa bei Caries profunda (Exkavieren, indirekte Überkappung), je Kavität

Leistungsinhalt

  • Exkavieren der Kavität
  • indirekte Überkappung, je Kavität

Dokumentation

  • Zahnangabe
  • Vitalitätsprüfung
  • Anzahl der Anästhesien - Name des Anästhetikums
  • Angabe der Kavitäten, da ggf. mehrfach abrechenbar
  • Durchführung besonderer Maßnahmen (z. B. separiert, Keil etc.)
  • Verwendung eines Kariesdetektors
  • Verwendetes Material
  • Temporärer Verschluss, wenn nicht sofort die definitive Versorgung erfolgt

Musterbeispiele für mögliche Begründungen

  1. Erheblich erhöhter Zeitaufwand und Schwierigkeit wegen sehr vorsichtigem Vorgehen zum Erhalt der Vitalität.
  2. Erheblich erhöhter Zeitaufwand aufgrund langandauernder, vorsichtiger Exkavation in unmittelbarer Pulpennähe.
  3. Überdurchschnittliche Schwierigkeit aufgrund der Behandlung bei einem überkronten Zahn. Exkavierung durch Fensterung der Krone.
  4. Erheblich erhöhter Zeitaufwand und Schwierigkeit aufgrund unzugänglicher, stark zerklüfteter und unter sich gehender Kavität.
  5. Besondere Schwierigkeit und stark erhöhter Zeitaufwand wegen mehreren, räumlich getrennten Stellen in derselben Kavität.
  6. Besondere Umstände aufgrund adhäsiver, bakteriendichter Überkappung

Abrechenbar je

Kavität

Berechnung daneben ausgeschlossen

Kommentare / Hinweise

Januar 2021

  1. Die Berechnung dieser Leistung erfordert Maßnahmen (z. B. Einbringen von Kavitätenlinern, Calciumhydroxidpräparaten, Zementen), die dem Schutz der Pulpa und damit der Vitalerhaltung des Zahnes bei pulpennaher Kavität oder nach pulpennaher Präparation eines Zahnes zur Aufnahme einer Krone dienen.
  2. Das Exkavieren ist Bestandteil der Leistung.
  3. Bei besonders tiefer Karies kann diese Leistung im Sinne einer exspektativen Reaktionsdiagnostik in einer Folgesitzung erneut erforderlich werden.
  4. Der ggf. provisorische Verschluss der Kavität ist nicht Leistungsbestandteil und wird nach Nummer 2020 zusätzlich berechnet.
  5. Die Leistung kann für jede Kavität, ggf. auch mehrfach pro Zahn, ggf. auch zusammen mit einer direkten Überkappung an demselben Zahn in einer anderen Kavität berechnet werden.
  6. Erfolgt in derselben Sitzung jedoch die definitive Versorgung, kann eine Leistung nach den Nummern 2050 ff. zusätzlich berechnet werden.
Kommentarquelle:
BZÄK