BU: Präparation und Eingliederung einer vestibulär verblendeten Metallkeramikkrone am Zahn 11 über BG nach Unfall - PKV

Behandlungsbereich/ Versorgungsform

Zahnersatz

Abrechnungsbereiche

BU
GOZ
BEB '97
BEB Zahntechnik
Privat abrechnen

Fallbeschreibung/ Dokumentation

Fallbeschreibung: Wurzelkanalbehandlung und Metallkeramikkrone auf Zahn 11 durch BG nach Unfall

 

02.01. Patient kommt nach Arbeitsunfall in die Praxis. Zahn 11 wurde von einer Stange getroffen wobei dieser horizontal frakturiert ist und Pat. starke Schmerzen hat.

Symtombezogene Untersuchung, Vitalitätsprüfung, Röntgendiagnostik mittels Zahnfilm und anschließende Besprechung über den Behandlungsverlauf.

Befundbericht der Berufsgenossenschaft "Bericht Zahnschaden" ausgefüllt, wodurch eine Gebühr in Höhe von 22,02 € zzgl. Porto berechnet werden kann. Erstellung eines Heil- und Kostenplanes für die Zahnersatzbehandlung. Beide Pläne werde an die zuständige Berufsgenossenschaft geschickt.

Zahn hat noch keine Wurzelfüllung und röntgenologisch kein Anhalt für eine Wurzelfraktur. Lockerungsgrad I – II vorhanden. Infiltrationsanästhesie, Trapanation und Vitalextripation der Pulpa, Manuelle Aufbereitung des Wurzelkanales mit Handinstrumenten, Röntgenkontrollaufnahme zur Messaufnahme, erneute Aufbereitung des Wurzelkanales und anschließende Wurzelfüllung, Röntgenkontrollaufnahme zur Prüfung des vollständigen Abfüllens des Kanals. Anschließend provisorische Verschluss. Zahnfleisch zeigt eine Verfärbung. Pat. benötigt eine Krone. Medikamentöse Behandlung des Zahnfleisches, Herstellung eines Provisoriums und temporärer Zementierung

15.02. Plan ist von Berufsgenossenschaft gekommen. Provisorium wurde entfernt. Minimaler Lockerungsgrad vorhanden. Intraligamentäre Anästhesie, Nachpräparation für eine Krone 11, um den Zahn mehr abzustützen wurde der Zahn für einen gegossenen Stift vorbereitet, Exzision der Schleimhaut, Legen von Retraktionsfäden zur Darstellung der Präparationsgrenze, Abformungen erfolgen mit konfektioniertem Löffel, Herstellung eines Stiftprovisoriums mit Abformung und temporärer Zementierung.

20.02. Einprobe: Laborgefertigter Stift mit Aufbau ist aus dem Labor gekommen. Infiltrationsanästhesie, Entfernung des Provisorium sowie Reinigung des Stupfes 11. Einprobe mit anschließender Eingliederung, plastisches Füllungskomposit adhäsiv zum Aufbau des Zahnes. Metallgerüst für Krone ist auch vom Labor gekommen. Legen von Retraktionsfäden zur Darstellung der Präparationsgrenze. Anprobiert und schließend Teilabformung und Gerüst zurück ins Labor zur Ausarbeitung. Neue Abformung und Herstellung eines neuen Provisorium anschließend mit temporären Zement eingesetzt

01.03. Einsetzen der Laborgefertigten Vollkrone: Infiltrationsanästhesie, Entfernung des Provisoriums sowie Nachreinigung des Stumpfes 11. Einprobe und anschließende definitive Eingliederung der Krone mit Zement

TP       KV        
R                
B       ww        
 18171615141312112122232425262728
 48474645444342413132333435363738
B                
R                
TP                

DatumZahnGeb.-Nr.LeistungAnz.FaktorBetrag
02.01.GOÄ
Ä1
Beratung199
02.01.GOÄ
Ä5
Symptombezogene Untersuchung1804.66
02.01.11GOZ
0070
Vitalitätsprüfung 1502.81
02.01.11GOÄ
5000
Strahlendiagnostik, Zähne, je Projektion10
02.01.11GOZ
0090
Intraorale Infiltrationsanästhesie zzgl. Materialkosten Anästhetikum1603.37
02.01.11GOZ
2390
Trepanation eines Zahnes, vital oder devital, als selbständige Leistung1653.66
02.01.11GOZ
2360
Exstirpation der Pulpa, je Kanal11106.19
02.01.11GOZ
2410
Aufbereitung eines Wurzelkanals, je Kanal 139222.05
02.01.11GOÄ
5000
Strahlendiagnostik, Zähne, je Projektion10
02.01.11GOZ
2440
Füllen eines Wurzelkanals, je Kanal125814.51
02.01.11GOÄ
5000
Strahlendiagnostik, Zähne, je Projektion10
02.01.11GOZ
2020
Temporärer speicheldichter Verschluss einer Kavität1985.51
02.01.11GOZ
4020
Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen1452.53
02.01.Schriftliche Aufstellung eines Heil- und Kostenplanes zur prothetischen Versorgung - nach Befundaufnahme und ggf. Auswertung von Modellen100
02.01.11Schutz eines beschliffenen Zahnes und Sicherung der Kaufunktion durch eine provisorische Krone oder provisorischen Ersatz eines fehlenden Zahnes durch ein Brückenglied100
15.02.11GOZ
0090
Intraorale Infiltrationsanästhesie1603.37
15.02.11GOZ
2030
Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von Kavitäten, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 1653.66
15.02.11Schutz eines beschliffenen Zahnes und Sicherung der Kaufunktion durch eine provisorische Krone mit Stiftverankerung100
15.02.11GOZ
3070
Exzision von Schleimhaut / Granulationsgewebe 1452.53
20.02.11GOZ
0090
Intraorale Infiltrationsanästhesie1603.37
20.02.11GOZ
2030
Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von Kavitäten, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 1653.66
20.02.11GOZ
4050
Entfernung harter und weicher Zahnbeläge, einwurzeliger Zahn, Implantate , Brückenglieder1100.56
20.02.11Vorbereiten eines zerstörten Zahnes zur Aufnahme einer Krone durch gegossenen Stiftaufbau oder Schraubenaufbau, mit Verankerung im Wurzelkanal100
20.02.11GOZ
2180
Aufbaufüllung zur Aufnahme einer Krone, 1x je Zahn11508.44
20.02.11GOZ
2197
Adhäsive Befestigung (plastische Aufbaufüllung, Stift, Inlay, Krone, Teilkrone, Veneer etc.)11307.31
20.02.11Schutz eines beschliffenen Zahnes und Sicherung der Kaufunktion durch eine provisorische Krone oder provisorischen Ersatz eines fehlenden Zahnes durch ein Brückenglied 100
01.03.11GOZ
0090
Intraorale Infiltrationsanästhesie 1603.37
01.03.11GOZ
4060
Kontrolle nach Belagsentfernung harter und weicher Zahnbeläge oder professioneller Zahnreinigung70
01.03.11Versorgung eines Einzelzahnes durch eine Krone (Hohlkehlpräparation)100
Gesamt: 110.56

Berechnungsfähige Materialien

  • Abformmaterial
  • berechnungsfähige Materialien
    • Legierung
    • Metallstift
    • Ggf. Abbrennstift
    • Anästhetikum

Hinweise zur Abrechnung

Zur Befunderhebung gibt es ein eigenes Formular, diese muss vollständig ausgefüllt an die zuständige Berufsgenossenschaft geschickt werden. Hierfür ist eine Gebühr in Höhe von 22,02 € zzgl. Porto berechenbar. Ein Heil- und Kostenplan für Zahnersatz sollte hier zusätzlich erstellt werden.

Die Unfall muss vom Arbeitgeber des Patienten gemeldet werden. Alle Leistungen die im Rahmen dieses Unfalls erfolgen sind über die BG nach vorheriger Genehmigung abzurechnen.

Die Berufsgenossenschaften verfügen über einen eigenen Leistungskatalog über Zahnersatz nachdem abgerechnet wird.

Begleitleistungen sind über GOZ abzurechnen.

Laborkosten werden über BEL II und BEB berechnet.

 

Sollte die Krone adhäsiv befestigt werden, kann dies über GOZ 2197 berechnet werden.