GOZ

GOZ-Leistungen

Gebühren für zahnärztliche Leistungen aus der Gebührenordnung für Zahnärzte vom 5. Dezember 2011

Die Gebührenordnung für Zahnärzte bestimmt die Vergütung der zahnärztlichen Leistungen für Privatversicherte.

Darüber hinaus regelt sie die Abrechnungshöhe für den Anteil von Behandlungen, die von den Kassenpatienten selbst übernommen werden müssen. Die novellierte Gebührenordnung für Zahnärzte ist seit dem 01.01.2012 gültig.

Off
0110 Zuschlag Anwendung Operationsmikroskop
Nummern
Punktzahl
400
Faktor
(1.0) 22.5 €
(2.3) 51.74 €
(3.5) 78.74 €
Gebührenziffer
0110

Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops bei den Leistungen nach den GOZ-Nummern 2195, 2330, 2340, 2360, 2410, 2440, 3020, 3030, 3040, 3045, 3060, 3110, 3120, 3190, 3200, 4090, 4100, 4130, 4133, 9100, 9110, 9120, 9130 und 9170.

0120 Zuschlag für die Anwendung eines Lasers
Nummern
Punktzahl
0
Faktor
(1.0) 0 €
(2.3) 0 €
(3.5) 0 €
Gebührenziffer
0120

Zuschlag für die Anwendung eines Lasers bei den Leistungen nach den GOZ-Nummern 2410, 3070, 3080, 3210, 3240, 4080, 4090, 4100, 4130, 4133 und 9160

0500 Zuschlag bei nichtstationärer Durchführung von zahnärztlich-chirurgischen Leistungen, die mit Punktzahlen von 250 bis 499 Punkten bewertet sind, oder zu den Leistungen nach den Nummern 4090 oder 4130
Nummern
Punktzahl
400
Faktor
(1.0) 22.5 €
(2.3) 51.74 €
(3.5) 78.74 €
Gebührenziffer
0500

Zuschlag bei nicht stationärer Durchführung von zahnärztlich-chirurgischen Leistungen, die mit Punktzahlen von 250 bis 499 Punkten bewertet sind, oder zu den Leistungen nach den GOZ-Nummern 4090 oder 4130.

1020 Lokale Fluoridierung, je Sitzung, 4 x im Jahr
Nummern
Punktzahl
50
Faktor
(1.0) 2.81 €
(2.3) 6.47 €
(3.5) 9.84 €
Gebührenziffer
1020

Lokale Fluoridierung zur Verbesserung der Zahnhartsubstanz, zur Kariesvorbeugung und -behandlung, mit Lack oder Gel, je Sitzung

1030 Medikamententrägerschiene, individuell, je Kiefer
Nummern
Punktzahl
90
Faktor
(1.0) 5.06 €
(2.3) 11.64 €
(3.5) 17.72 €
Gebührenziffer
1030

Lokale Anwendung von Medikamenten zur Kariesvorbeugung oder initialen -behandlung mit einer individuell gefertigten Schiene als Medikamententräger, je Kiefer