8000 Klinische Funktionsanalyse einschließlich Dokumentation

Punktzahl:
500
(1) 28,12 (2.3) 64,68 (3.5) 98,42
Gebührenziffer:
8000
Behandlungsbereich:
FAL/FTL

Beschreibung

Klinische Funktionsanalyse einschließlich Dokumentation

Leistungsinhalt

  • Spezielle Anamneseerhebung
  • Kiefergelenksbefunde
  • Befund der Kaumuskulatur
  • Okklusionsprüfung
  • Erhebung von Parafunktionen (z.B. Knirschen, Pressen, Wangebeißen, Habits)
  • Klinische Reaktionstests (z.B. Resilienz- oder Provokationstest)
  • Prophylaktische, parodontologische oder prothetische Befunderhebung als sog. „Screening“

Dokumentation

  • Anamnese
  • Befund
  • Diagnose
  • Indikation für die Leistung
  • Aufklärung des Patienten
  • Aufgetretene Schwierigkeiten und Besonderheiten bei der Behandlung

Musterbeispiele für mögliche Begründungen

  1. Besondere Schwierigkeit und stark erhöhter Zeitaufwand durch vielfach erfolglose Vorbehandlung.
  2. Überdurchschnittlich schwierige und zeitaufwändige Anamnese da besonders umfangreich und weit zurückliegend.
  3. Überdurchschnittliche Schwierigkeit der Befundaufnahme durch stark verspannte Muskulatur.
  4. Besondere Schwierigkeit und stark erhöhter Zeitaufwand durch desorientiertes Kausystem.
  5. Besondere Schwierigkeit und erhöhter Zeitaufwand aufgrund anatomischer Gründe – muskulär oder artikulär bedingte Einschränkung der Kieferbewegung.
  6. Erschwerende Umstände bei der Befunderhebung aufgrund akuter Kiefergelenksbeschwerden

Abrechnungsbestimmungen

  • Die Leistung nach der Nummer 8000 umfasst folgende zahnärztliche Leistungen: prophylaktische, prothetische, parodontologische und okklusale Befunderhebung, funktionsdiagnostische Auswertung von Röntgenaufnahmen des Schädels und der Halswirbelsäule, klinische Reaktionstests (z.B. Resilienztest, Provokationstest).

Kommentare / Hinweise

Januar 2021

  1. Die klassische klinische Funktionsanalyse dient der Feststellung von Erkrankungen oder Veränderungen in der Funktion des craniomandibulären Systems (Craniomandibuläre Dysfunktion/CMD). Diese können sowohl die Zähne als auch Knochen, Gelenke, Muskulatur, Innervation und Gefäße in ihrer Funktion beeinflussen. Die Diagnostik dieser Störungen wird durch die klassische klinische Funktionsanalyse eingeleitet. Diese umfasst das Zusammentragen und Beurteilen der Ergebnisse unterschiedlicher Einzeltests (Palpation, Auskultation, nicht instrumentelle Erfassung der Kieferbewegungen).
  2. Die Befunde werden in der Regel formgebunden erfasst (z. B. „Klinischer Funktionsstatus“ der Deutschen Gesellschaft für Funktionsdiagnostik und Therapie/DGFDT).
  3. Die Ergebnisse müssen dokumentiert und ausgewertet werden.
  4. Die Gebührennummer ist je Befunderhebung berechenbar und ist in der Regel im Verlauf einer funktionstherapeutischen Behandlung wiederholt indiziert.
  5. Die Leistung kann auch im Zusammenhang mit der eingehenden Untersuchung (Nummer 0010) berechnet werden.
  6. Andere weiterführende Untersuchungen, z. B. die manuelle Strukturanalyse sowie Tests zur Aufdeckung orthopädischer und psychosomatischer Co-Faktoren, sind nicht Bestandteil dieser Leistung. Die dreidimensionale Vermessung der Kiefer- oder Kondylenposition ist nicht Bestandteil der Leistung und kann nach § 6 Abs. 1 berechnet werden. Diesbezügliche zahntechnische Leistungen, z. B. Einstellung des Artikulators, sind nach § 9 Abs. 1 GOZ berechenbar.
  7. Die Gebührennummer ist im Verlauf einer funktionstherapeutischen Behandlung wiederholt berechnungsfähig.
  8. Die Leistung kann auch im Zusammenhang mit der eingehenden Untersuchung (Nummer 0010) berechnet werden. Andere weiterführende Untersuchungen, z. B. die manuelle Strukturanalyse sowie Tests zur Aufdeckung orthopädischer und psychosomatischer Co- Faktoren, sind nicht Bestandteil dieser Leistung.
Kommentarquelle:
BZÄK

Gerichtsurteile

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