UK Totale Prothese mit FAL - PKV

Behandlungsbereich/ Versorgungsform

Zahnersatz

Abrechnungsbereiche

GOZ
BEB '97
BEB Zahntechnik
Privat abrechnen

Fallbeschreibung/ Dokumentation

Erneuerung der 15 Jahre alten Vollprothese im Unterkiefer.

01.06.: Pat. kommt zur Kontrolle. Eingehende Untersuchung und Beratung über die Erneuerungsbedürftigkeit der UK Totalprothese. Herstellung einer Panoramaröntgenaufnahme. Abdrücke für Planungsmodelle im OK und UK wurden hergestellt. Klinische Funktionsanalyse OK / UK durchgeführt. Erstellung eines Kostenvoranschlags mit Notwendigkeit von FAL-Maßnahmen.

13.06.: Pat. möchte erneute Besprechung wegen dem Kostenvoranschlag, 20 Minuten. Es wurde erneut über die Behandlungsbedürftigkeit sowie der Behandlungsschritte aufgeklärt. Abdrücke für die Herstellung eines Funktionslöffels genommen.

20.06.: Pat. kommt zur Indiv. Abformung mit Funktionslöffeln und FAL: Kieferrelationsbestimmung durch Stützstiftregistrierung, Zentrikregistratur, Scharnierachsenbestimmung mit Übertragungsbogen. Auswertung des Registrates, Einstellung in individuellen Artikulator und Modellanalyse im Artikulator werden durchgeführt. Abformung UK mit laborgefertigten Funktionslöffel.

05.07.: Anprobe Wachsaufstellung: Totale wird Anprobiert. Zentrikregistrat erneuert und erneut ausgewertet.

13.07.: UK Eingliederung: UK neue Totalprothese wird eingegliedert.

TP                
R                
B                
 18171615141312112122232425262728
 48474645444342413132333435363738
Bewewewewewewewewewewewewewewewew
R                
TPEEEEEEEEEEEEEEEE

DatumZahnGeb.-Nr.LeistungAnz.FaktorBetrag
01.06.GOZ
0010
Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen einschließlich Erhebung des Parodontalbefundes sowie Aufzeichnung des Befundes11005.62
01.06.GOÄ
Ä1
Beratung eines Kranken, auch fernmündlich199
01.06.GOZ
0060
Abformung beider Kiefer für Situationsmodelle und einfache Bissfixierung einschließlich Auswertung zur Diagnose oder Planung 126014.62
01.06.GOZ
8000
Klinische Funktionsanalyse einschließlich Dokumentation150028.12
01.06.GOZ
0040
Heil- und Kostenplan; Funktionsanalyse125014.06
01.06.GOÄ
5004
Panoramaschichtaufnahme der Kiefer 10
13.06.GOÄ
Ä3
Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung – auch mittels Fernsprecher 11508.74
20.06.ukGOZ
5190
Funktionelle Abformung des Unterkiefers mit individuellem Löffel154030.37
20.06.ukGOZ
8010
Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers, auch Stützstiftregistrierung, je Registrat218020.25
20.06.ukGOZ
8020
Arbiträre Scharnierachsenbestimmung130016.87
20.06.ukGOZ
8050
Registrieren von Unterkieferbewegungen zur Einstellung halbindividueller Artikulatoren und Einstellung nach den gemessenen Werten150028.12
05.07.ukGOZ
8080
Diagnostische Maßnahmen an Modellen im Artikulator einschließlich subtraktiver oder additiver Korrekturen, Befundauswertung und Behandlungsplanung,Diagnostische Maßnahmen an Modellen125014.06
05.07.ukGOZ
8010
Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers, auch Stützstiftregistrierung, je Registrat118010.12
05.07.ukGOZ
8050
Registrieren von Unterkieferbewegungen zur Einstellung halbindividueller Artikulatoren und Einstellung nach den gemessenen Werten150028.12
13.07.ukGOZ
5230
Versorgung eines zahnlosen Kiefers durch eine totale Prothese oder Deckprothese bei Verwendung einer Kunststoff- oder Metallbasis, im Unterkiefer12200123.73
Gesamt: 351.8

Berechnungsfähige Materialien

  • Abformmaterial, GOZ Teil A, Allgemeine Bestimmungen
  • berechnungsfähige Materialien
    • Anästhesie
  • zahntechnische Kosten § 9 GOZ
    • + Materialkosten für Zähne

Hinweise zur Abrechnung

Kommentar des BZÄK (Jan. 21):

  • Diese Gebührennummer beschreibt die Versorgung des zahnlosen Kiefers mit einer Totalprothese. Die Gebührennummer ist auch dann anzuwenden, wenn Implantate und deren Suprastrukturen (Doppelkronen, wurzelkappenartige Aufbauten mit/ohne Stiftverankerung, verbindende Stege) in die Versorgung einbezogen werden, die Prothese ihrer zahntechnischen Ausführung nach (Basisgestaltung, umlaufender Funktions-/Ventilrand) jedoch einer Totalprothese gleicht.
  • Die Prothese kann mit oder ohne Metallbasis hergestellt werden.
  • Cover-Denture-Prothesen bei vorhandener Restbezahnung entsprechen nicht dem Leistungsinhalt der Nummer 5220/5230, da kein zahnloser Kiefer vorliegt.
  • Derartige Prothesen sind daher analog zu berechnen.
  • Unter Rekonstruktion der vertikalen und horizontalen Relation von Ober- und Unterkiefer dient die Prothese der Wiederherstellung der Kaufunktion, der Unterstütung der Lautbildung und der Kompensation der ästhetischen Defizite eines zahnlosen Kiefers.
  • Der Halt der Prothese entsteht durch Saugwirkung und Aufstellung der Ersatzzähne unter statischen Gesichtspunkten, unterstützt durch Muskelkräfte.
  • Zusätzliche Verbindungselemente (Kugelknopfanker, Magnete, Stegkonstruktionen usw.) tragen ebenso wie Konus-/Teleskopkronen durch kohäsive, adhäsive, retentive oder friktive Wirkung zur Lagestabilisierung der Prothese bei.
  • Wurzelkappenartige Aufbauten mit Stiftverankerung sind mit der Nummer 5030 zu berechnen.
  • Wurzelkappenartige Aufbauten ohne Stiftverankerung sind in der GOZ nicht beschrieben und daher analog zu bewerten. Verbindungselemente lösen entsprechend ihrer Anzahl die Nummer 5080 aus.
  • Doppelkronen sind mit der Nummer 5040 zu berechnen.
  • Die Coverdenture-Prothese auf Implantaten in Verbindung mit der Geb.-Nr. 5040 GOZ löst die zusätzliche Berechnung von Spannen nach der Geb.-Nr. 5070 GOZ in den Fällen aus, in denen die Teleskopkronen die Okklusionsebene erreichen.