021 3 Basis für Bissregistrierung

BEL-Nr.:
021 3

Leistungsinhalt

Basis aus Kunststoff für Bissregistrierung bei einem teilbezahnten oder zahnlosen Kiefer für das Aufbringen eines Bisswalls aus Wachs oder Kunststoff.

Dokumentation Laborauftrag/Kartei

Anzahl der hergestellten Basis / Basen

Herstellungsort:

• Eigenlabor (Name des ZT)

• Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)

 

Abrechnungsbestimmungen

• Für das Aufbringen eines Bisswalls aus Wachs oder Kunststoff auf eine Basis nach L-Nr. 021 3 ist die L-Nr. 022 0 je Basis einmal abrechenbar.

Beachte

• In jedem Fall zusätzlich zu einer Basis aus Kunststoff nach den BEL 021 3 ist ein Bisswall nach der BEL 022 0 erforderlich.

Verbrauchsmaterial

• Abdruckmaterial

Kommentare / Hinweise

Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V

Erläuterung zum Leistungsinhalt

Basis aus Kunststoff für Bissregistrierung bei einem teilbezahnten oder zahnlosen Kiefer für das Aufbringen eines Bisswalls aus Wachs oder Kunststoff.

 

Erläuterungen zur Abrechnung

Für das Aufbringen eines Bisswalls aus Wachs oder Kunststoff auf eine Basis nach L-Nr. 021 3 ist die L-Nr. 022 0 je Basis einmal abrechenbar.

Kommentarquelle:
GKV-Spitzenverband und VDZI

zusätzlich berechnungsfähig

• ggf. weitere notwendige Leistungen aus dem BEL