Adhäsivbrücke (NEM) zum Ersatz 22 vestibulär verblendet, mit einem Flügel - GKV

Behandlungsbereich/ Versorgungsform

Zahnersatz/gleichartige Versorgung

Abrechnungsbereiche

BEMA
BEL II
BEB '97
BEB Zahntechnik
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen

Fallbeschreibung/ Dokumentation

Ersatz des fehlenden Zahn 22 mit einer Adhäsivbrücke mit Metallgerüst, vestibulär verblendet, einflügelig

01.06.: Eingehende Untersuchung und Beratung mit Panoramaschichtaufnahme und Erhebung eines Parodontalindexes. Befund: der Zahn 22 ist parodontal stark geschädigt und sind daher nicht mehr zu erhalten. Pat. wurde über Behandlungsablauf der Extraktion und der Versorgung aufgeklärt. Pat. möchte den Zahn alio loco entfernen lassen. Er wünscht eine Versorgung mit eine Adhäsivbrücke. Heil- und Kostenplan wurde erstellt.

11.07.: Nachkontrolle und Nahtentfernung regio 22 nach Extraktion alio loco. Abformungen für die Herstellung der Adhäsivbrücke.
           Später am Tag: Einprobe und eingesetzt der Adhäsivbrücke.

TP        AABM      
R        AABV      
Bf        f      
 18171615141312112122232425262728
 48474645444342413132333435363738
B                
R                
TP                

DatumZahnGeb.-Nr.LeistungAnz.FaktorBetrag
01.06.BEMA
01
Eingehende Untersuchung11818
01.06.BEMA
04
Erhebung Parodontaler Screening-Index11212
01.06.BEMA
Ä935d
Orthopantomogramm13636
11.07.22BEMA
38
Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff oder Tamponieren oder dergleichen, je Kieferhälfte oder Fronzzahnbereich, als selbständige Leistung, je Sitzung11010
11.07.22BEMA
93
Adhäsivbrücke mit Metallgerüst im Frontzahnbereich einschl. der Päparation von Retentionen an den Pfeilerzähnen, Abf., Farbbestimmung, Bissnahme, Einp. und Befestigung in Säure-Ätz-Technik, Kontrolle und ggf. Korrekturen der Okklusion und Artikulation1335335
Gesamt: 411

Berechnungsfähige Materialien

ggf. Abformmaterialien, Bissmaterial

zahntechnische Leistungen

Material NEM

Hinweise zur Abrechnung

Versorgungsform:

  • Gleichartig

löst folgende Festzuschüsse aus:

  • 2.1 x 1
  • 2.7 x 1

unabhängig vom Alter des Patienten, entspricht der Regelversorgung.

 

Zahnersatz-Richtlinie Nr. 22
Brücken sind angezeigt, wenn dadurch in einem Kiefer die geschlossene Zahnreihe wiederhergestellt wird. In der Regel sind Endpfeilerbrücken angezeigt. Freiendbrücken sind nur bis zur Prämolarenbreite und unter Einbeziehung von mindestens zwei Pfeilerzähnen angezeigt; in Schaltlücken ist der Ersatz von Molaren und von Eckzähnen durch Freiendbrücken ausgeschlossen. Zum Ersatz eines Schneidezahns kann bei ausreichendem oralem Schmelzangebot an einem oder beiden Pfeilerzähnen eine einspannige Adhäsivbrücke mit Metallgerüst mit einem oder zwei Flügeln angezeigt sein. Bei einflügeligen Adhäsivbrücken zum Ersatz eines Schneidezahns sollte der an das Brückenglied der Adhäsivbrücke angrenzende Zahn, der nicht Träger eines Flügels ist, nicht überkronungsbedürftig und nicht mit einer erneuerungsbedürftigen Krone versorgt sein