04 Erhebung Parodontaler Screening-Index

BEMA Bewertungszahl:
12
BEMA Nr.:
04
Behandlungsbereich:
Konservierende Leistungen
Abkürzung:
PSI

Beschreibung

Erhebung Parodontaler Screening-Index

  • Erhebung des PSI Codes
  • Befunderhebung mittels WHO-Messsonde, Aufzeichnung des höchsten Code-Wertes je Sextant
  • Befundauswertung
  • Mitteilung an Versicherten über das Untersuchungsergebnis, ggf. notwendigen Behandlungsbedarf/Röntgendiagnostik und Diagnose auf dem dafür vorgesehenen Vordruck vermerken

Leistung

Erhebung Parodontaler Screening-Index

  • Erhebung des PSI Codes
  • Befunderhebung mittels WHO-Messsonde, Aufzeichnung des höchsten Code-Wertes je Sextant
  • Befundauswertung
  • Mitteilung an Versicherten über das Untersuchungsergebnis, ggf. notwendigen Behandlungsbedarf/Röntgendiagnostik und Diagnose auf dem dafür vorgesehenen Vordruck vermerken

Dokumentation

  • erfolgt auf dem Vordruck Nr. 11 der Anlage 14a zum BMV-Z
  • Patient erhält eine Abschrift des Vordrucks
  • Hinweis in Karteikarte auf Vordruck
Abrechenbar je:
einmal innerhalb von zwei Jahren
je Sitzung

Abrechnungsbestimmungen

  1. Eine Leistung nach Nr. 04 kann je Sitzung einmal in zwei Jahren abgerechnet werden.

Kommentare / Hinweise

Erhebung Parodontaler Screening-Index

1. Die Messung des Parodontalen Screening-Index (PSI) bei Versicherten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgt an den Indexzähnen 11, 16, 26, 31, 36, 46 bzw. bei deren Fehlen an den benachbarten bleibenden Zähnen. Der Durchbruch dieser Zähne sollte abgeschlossen sein. Die Messung des PSI bei Versicherten ab Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgt an allen vorhandenen Zähnen mit Ausnahme der Weisheitszähne.

2. Die Befunderhebung wird mittels einer Messsonde (WHO-Sonde) mit halbkugelförmiger Spitze und Markierung (schwar-zes Band zwischen 3,5 und 5,5 mm) durchgeführt. Zur Erhebung ist das Gebiss in Sextanten eingeteilt. Aufgezeichnet wird der höchste Wert je Sextant:

  • Code 0 = schwarzes Band bleibt vollständig sichtbar (Sondierungstiefe < 3,5 mm), keine Blutung, kein Zahnstein und keine defekten Restaurationsränder,
  • Code 1 = schwarzes Band bleibt vollständig sichtbar (Sondierungstiefe < 3,5 mm), Blutung auf Sondieren, kein Zahnstein und keine defekten Restaurationsränder,
  • Code 2 = schwarzes Band bleibt vollständig sichtbar (Son-dierungstiefe < 3,5 mm), Zahnstein und/oder defekte Restaurationsränder,
  • Code 3 = schwarzes Band bleibt teilweise sichtbar (Sondierungstiefe 3,5 mm - 5,5 mm),
  • Code 4 = schwarzes Band verschwindet ganz (Sondierungstiefe > 5,5 mm).
  • Wird an einem Parodontium ein Wert von Code 4 gemessen, wird für den Sextanten die Messung beendet und für den Sextanten ein Wert von Code 4 eingetragen. Sextanten ohne oder mit nur einem Zahn werden durch ein „X“ kenntlich gemacht. Klinische Abnormitäten (z. B. Furkationsbeteiligungen, mukogingivale Probleme, Rezessionen von 3,5 mm und mehr, Zahnbeweglichkeit) werden durch einen Stern „*“ gekennzeichnet.
  •  Der Versicherte erhält eine Information über das Untersuchungsergebnis, den möglichen Behandlungsbedarf, die Notwendigkeit zur Erstellung eines klinischen und eines röntgenologischen Befunds sowie zur Stellung der Diagnose. Diese Informationen erfolgen in einer für den Versicherten verständlichen Art und Weise auf dem Vordruck 11 der Anlage 14a zum BMV-Z.
  • Die Leistung nach Nr. 04 kann in einem Zeitraum von zwei Jahren einmal abgerechnet werden. Sie kann nicht während einer systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen abgerechnet werden
Kommentarquelle:
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss
nicht abrechnungsfähig für andere Indizies Eine Leistung nach Nr. 04 kann einmal in zwei Jahren abgerechnet werden, bzw. nach Ablauf von 7 Leerquartalen.

Gerichtsurteile

Beschlossen durch