155 0 Konditionierung je Zahn/Flügel

BEL-Nr.:
155 0

Leistungsinhalt

Konditionierung einer Metallfläche

  • zur Aufnahme einer vestibulären Verblendung mit Komposit

oder

  • zur Vorbereitung einer adhäsiven Befestigung

Dokumentation Laborauftrag/Kartei

Herstellungsort: • Eigenlabor (Name des ZT) • Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)

Abrechnungsbestimmungen

  • Die L- Nr. 155 0 ist je Flügel für Adhäsivbrücke (L- Nr. 102 3) und bei Verblendungen je Krone Brückenglied oder Rückenschutzplatte nach L- Nr.  164 0 abrechenbar
  • Bei der L- Nr. 404 0 - semipermanente Schiene - ist die L- Nr. 155 0 je Zahn abrechenbar

Beachte

nur im Verblendbereich 15-25, 34-44 abrechenbar
nur für vestibuläre Kompositeverblendungen

Kommentare / Hinweise

  1. Da bei vestibulären Verblendungen aus Komposit nach der BEL-Nr. 164 0 ein rein mechanischer Verbund nicht ausreichend ist, muss die zu verblendende Metallfläche zwingen mit einem geeigneten Bonder (meist auf Silanbasis) vorbereitet werden.
  2. Die Vorbereitung der Klebeflächen von Adhäsivbrücken oder semipermanenten Schienen werden ebenso unter der BEL-Nr. 145 0 abgerechnet.
  3. Die Konditionierung von Sattel- oder Einzelzahnretentionen ist keine Regelleistung und daher nicht unter der BEL-Nr. 155 0, sondern unter einem privaten Leistungsverzeichnis abzurechnen.
Kommentarquelle:
VDZI