Punktzahl:
100
(1) 5,62 €
(2.3) 12,94 €
(3.5) 19,68 €
Gebührenziffer:
4070
Behandlungsbereich:
Parodontologie
Beschreibung
Parodontalchirurgische Therapie (insbesondere Entfernung subgingivaler Konkremente und Wurzelglättung) an einem einwurzeligen Zahn oder Implantat, geschlossenes Vorgehen
Leistungsinhalt
- chirurgische Parodontaltherapie ohne Mobilisierung oder Aufklappung bei Erhaltung der Gingivamanschette.
- Entfernung der subgingivalen Konkremente
- Reinigung und Glättung der Wurzeloberfläche
- ggf. Gingivakürettage zur Entfernung von Granulationsgewebe
Dokumentation
- Zahnangabe
- Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen (z.B. Deep scaling, root planing)
- Verwendete Medikamente (spülen etc.)
- ggf. Schleimhautverband
- Besonderheiten bzw. ggfs. besonder Umstände während des Behandlungsablaufs
- Patienteninformation über Risiken und Verhaltensmaßnahmen
Musterbeispiele für mögliche Begründungen
- Erheblich erhöhter Zeitaufwand und Schwierigkeit wegen starker Papillen- und Sulkusblutung, teilweise erheblicher Knochenabbau.
- Überdurchschnittliche Schwierigkeit und Umstände da Zahn parodontal stark geschädigt, besonderer Aufwand da schwer zugänglich und nicht direkt einsehbar.
- Überdurchschnittliche Schwierigkeit und erhöhter Zeitaufwand da Bereich wegen Schachtelstellung und Zahnengständen schwer zugänglich ist.
- Erheblich erhöhter Zeitaufwand und Schwierigkeit wegen extrem harten, resistenten und schwierig zu entfernenden Konkrementen.
- Erheblich erhöhter Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad aufgrund vertikalen und horizontalen Knochenabbaus.
- Besondere Schwierigkeit und stark erhöhter Zeitaufwand aufgrund extrem erschwerter Bedingungen durch vorhandenen Zahnersatz.
Abrechenbar je
einwurzligem Zahn
zusätzlich berechnungsfähig
Berechnung daneben ausgeschlossen
Kommentare / Hinweise
Januar 2021
- Diese Leistung ist die parodontalchirurgische Therapie im subgingivalen Bereich in einem „geschlossenen“ Verfahren. Sie folgt in der Regel einer Initialtherapie, z. B. der supragingivalen Zahnstein- und Belagentfernung und/oder der professionellen Zahnreinigung.
- Das „geschlossene Vorgehen“ bezeichnet die chirurgische Parodontaltherapie ohne Mobilisierung oder Aufklappung des Zahnfleisches bei Erhaltung der Gingivamanschette. Sie beinhaltet vor allem die Entfernung der Konkremente sowie die Reinigung und Glättung der Wurzeloberfläche. Eine ggf. notwendige Gingivakürettage zur Entfernung von Granulationsgewebe gehört ebenfalls zum Leistungsinhalt.
- Eine interne Gingivektomie fällt nicht unter diese Gebührennummer. Die Wurzeloberflächenbearbeitung kann mittels Handinstrumenten oder maschinell/mechanisch erfolgen.
- Diese Gebührennummer bezieht sich auf Maßnahmen an einwurzeligen Zähnen und an Implantaten.
- Die Leistung ist nicht in derselben Sitzung mit einer professionellen Zahnreinigung berechnungsfähig.
Kommentarquelle:
BZÄK
Schnittstellenkommentar BEMA- GOZ 01.06.2015
- Eine Leistung nach der Nr. 4070 GOZ ist mit Versicherten der GKV vereinbarungsfähig, wenn die Behandlungsrichtlinie eine Berechnung der Nrn. P200 und P201 BEMA (Systematische Behandlung von Parodontopathien [supra- und subgingivales Debridement], geschlossenes Vorgehen) ausschließt. Dies gilt insbesondere für die Behandlung an Implantaten.
- Im Rahmen der Parodontitistherapie ist beim Versicherten der GKV der Einsatz eines Lasers zur Deepithelisierung, Entkeimung o. Ä. als selbstständige Zusatzleistung möglich, ohne dass der Versicherte seinen Anspruch auf die Sachleistung (Nrn. P200 ff. BEMA) verliert. Gleiches gilt für die photodynamische Therapie. Die Berechnung erfolgt jeweils gem. § 6 Abs. 1 GOZ und nicht nach der Nr. 0120 GOZ.
- Die Nrn. 4070 und 4075 GOZ sind neben den Nrn. P200 und P201 BEMA für denselben Zahn in derselben Sitzung nicht vereinbarungsfähig, da es hierbei zu einer unzulässigen Überschneidung der Leistungsinhalte käme.
- Eine Parodontitistherapie allein mittels Laser ist keine vertragszahnärztliche Leistung und muss privat vereinbart werden.
Kommentarquelle:
KZBV