2340 Direkte Überkappung, je Kavität

Punktzahl:
200
(1) 11,25 (2.3) 25,87 (3.5) 39,37
Gebührenziffer:
2340
Behandlungsbereich:
Füllungen

Beschreibung

Maßnahmen zur Erhaltung der freiliegenden vitalen Pulpa (Exkavieren, direkte Überkappung), je Kavität

Leistungsinhalt

  • Exkavieren
  • Direkte Überkappung

Dokumentation

  • Zahnangabe
  • Vitalitätsprüfung
  • Anzahl der Anästhesien - Name des Anästhetikums
  • Angabe der Kavitäten, da ggf. mehrfach abrechenbar
  • Durchführung besonderer Maßnahmen (z. B. separiert, Keil etc.)
  • Verwendung eines Kariesdetektors
  • Verwendetes Material zur Deckung der direkten Überkappung
  • Temporärer Verschluss, wenn nicht sofort die definitive Versorgung erfolgt

Musterbeispiele für mögliche Begründungen

  1. Erheblich erhöhte Zeitaufwand und Schwierigkeit aufgrund mehrerer medikamentösen Schichten, drucklos und speicheldicht aufgebracht.
  2. Sehr zeitaufwändige und schwierige Stillung der Blutung aus der eröffneten Pulpa. Schwierige Entfernung des kariösen Anteils.
  3. Besondere Schwierigkeit und stark erhöhter Zeitaufwand wegen Umfang und Tiefe der Kavität; Abtragen kariösen Dentins mit Handinstrumenten.
  4. Erheblich erhöhter Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad wegen fraktioniertem Exkavieren.
  5. Besondere Umstände aufgrund adhäsiver, bakteriendichter Überkappung
  6. Erhöhte Schwierigkeit aufgrund weit unter Gingiva reichender Kavität

Abrechenbar je

Kavität

Berechnung daneben ausgeschlossen

Kommentare / Hinweise

Januar 2021

  1. Maßnahmen zur Vitalerhaltung des Zahnes mittels medikamentöser Abdeckung der eröffneten Pulpa.
  2. Das Exkavieren ist Bestandteil der Leistung.
  3. Der ggf. provisorische Verschluss der Kavität ist nicht Leistungsbestandteil und wird nach Nummer 2020 zusätzlich berechnet.
  4. Erfolgt in derselben Sitzung jedoch die definitive Versorgung, kann eine Leistung nach den Nummern 2050 ff. zusätzlich berechnet werden.
  5. Die Leistung kann für jede Kavität, ggf. auch mehrfach pro Zahn, ggf. auch zusammen mit einer indirekten Überkappung an demselben Zahn in einer anderen Kavität berechnet werden.
Kommentarquelle:
BZÄK

Gerichtsurteile

Beschlossen durch