7830 Wegegeld, 5 - 10 km
Wegegeld für eine Entfernung von mehr als 5 Kilometern und bis zu 10 Kilometern
12,30 €
EBM Einheitlicher Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen gemäß § 87 Abs. 2 und 2h SGB V
Der EBM Einheitlicher Bewertungsmaßstab gemäß § 87 Abs. 2 und 2h1 SGB V bestimmt den Inhalt der abrechnungsfähigen zahnärztlichen Leistungen und ihr wertmäßiges, in Punkten ausgedrücktes Verhältnis zueinander.
Der Inhalt des Leistungsanspruchs der Versicherten und der Umfang der vertragszahnärztlichen Versorgung ergibt sich auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des SGB V aus den Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen in Verbindung mit dem EBM Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen.
Wegegeld für eine Entfernung von mehr als 5 Kilometern und bis zu 10 Kilometern
12,30 €
Wegegeld für eine Entfernung von mehr als 5 Kilometern und bis zu 10 Kilometern bei Nacht (zwischen 20 und 8 Uhr)
18,40 €
Wegegeld für eine Entfernung von mehr als 10 Kilometern und bis zu 25 Kilometern
18,40 €
Wegegeld für eine Entfernung von mehr als 10 Kilometern und bis zu 25 Kilometern bei Nacht (zwischen 20 und 8 Uhr)
30,70 €
Reiseentschädigung bei Besuchen über eine Entfernung von mehr als 25 Kilometern und Abwesenheit von bis zu 8 Stunden
0,42 € je zurückgelegten Kilometer plus 56,00 €
Reiseentschädigung bei Besuchen über eine Entfernung von mehr als 25 Kilometern und Abwesenheit von mehr als 8 Stunden
0,42 € je zurückgelegten Kilometer plus 112,50 €
Kosten für notwendige Übernachtungen
(tatsächliche Kosten)
Abformung, Bissnahme in habitueller Okklusion für das Erstellen von dreidimensional orientierten Modellen des Ober- und Unterkiefers zur diagnostischen Auswertung und Planung sowie schriftliche Niederlegung
Vorbereitende Maßnahmen, Abformung, Bissnahme für das Erstellen von Modellen des Ober- und Unterkiefers zur diagnostischen Auswertung und Planung sowie schriftliche Niederlegung
Sensibilitätsprüfung der Zähne