7810 Wegegeld für eine Entfernung bis zu 2 Kilometern
BEMA
Wegegeld
BEMA Bewertungszahl:
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GKV: Die Erfassungsnummern für Wegegeld und Reiseentschädigung nach §8 und §9 GOÄ dienen der DTA Abrechnungen mit den gesetzlichen Krankenkassen im Zuge der KCH Abrechnung. Die Paragraphen 8 und 9 der GOÄ regeln die Berechnung von Wegegeld und Reiseentschädigung für das Aufsuchen von Patienten ausserhalb der Praxisräume.
PKV: Die Abrechnung von Wegegeld und Reiseentschädigung erfolgt über die Rechnungslegung nach §8 und §9 GOÄ.