BEMA Bewertungszahl:
6
BEMA Nr.:
8
Behandlungsbereich:
Konservierende Leistungen
Abkürzung:
ViPr
Beschreibung
Sensibilitätsprüfung der Zähne
Leistung
- Sensibilitätsprüfung eines oder mehrerer Zähne mittels Wärme, Kälte oder elektrischer Prüfmethoden
Dokumentation
- Anzahl der Zähne
- Prüfmethode
- Dokumentation des Ergebnis für jeden geprüften Zahn
Abrechenbar je:
je Sitzung
Abrechnungsbestimmungen
- in Verbindung mit ZE und PAR erfolgt die Abrechnung über die KCH
- auch bei evtl. Vergleichstestungen nur 1x abrechenbar
Kommentare / Hinweise
- Die Nr. 8 ist für die verschiedenen Techniken der Sensibilitätsprüfung abrechenbar, jedoch für eine Sitzung nur einmal.
- Auch bei der Prüfung mehrerer Zähne ist die Nr. 8 je Sitzung nur einmal abrechnungsfähig.
- Eine notwendige Prüfung mehrerer Zähne sollte in einer Sitzung vorgenommen und nicht auf mehrere Sitzungen verteilt werden (Wirtschaftlichkeitsgebot).
- Die Sensibilitätsprüfung eines Zahnes ist vor Überkronung zwingend erforderlich.
- Die Sensibilitätsprüfung eines Zahnes kann auch mehrfach in kurzfristigem zeitlichem Abstand notwendig werden, z.B. nach indirekter oder direkter Überkappung, nach Fremdeinwirkungen auf den Zahn (z.B. Subluxation).
Kommentarquelle:
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss