8 Sensibilitätsprüfung der Zähne

BEMA Bewertungszahl:
6
BEMA Nr.:
8
Behandlungsbereich:
Konservierende Leistungen
Abkürzung:
ViPr

Beschreibung

Sensibilitätsprüfung der Zähne

Leistung

  • Sensibilitätsprüfung eines oder mehrerer Zähne mittels  Wärme, Kälte oder elektrischer Prüfmethoden

Dokumentation

  • Anzahl der Zähne
  • Prüfmethode
  • Dokumentation des Ergebnis für jeden geprüften Zahn
Abrechenbar je:
je Sitzung

Abrechnungsbestimmungen

- in Verbindung mit ZE und PAR erfolgt die Abrechnung über die KCH

- auch bei evtl. Vergleichstestungen nur 1x abrechenbar

Kommentare / Hinweise

  1. Die Nr. 8 ist für die verschiedenen Techniken der Sensibilitätsprüfung abrechenbar, jedoch für eine Sitzung nur einmal.
  2. Auch bei der Prüfung mehrerer Zähne ist die Nr. 8 je Sitzung nur einmal abrechnungsfähig.
  3. Eine notwendige Prüfung mehrerer Zähne sollte in einer Sitzung vorgenommen und nicht auf mehrere Sitzungen verteilt werden (Wirtschaftlichkeitsgebot).
  4. Die Sensibilitätsprüfung eines Zahnes ist vor Überkronung zwingend erforderlich.
  5. Die Sensibilitätsprüfung eines Zahnes kann auch mehrfach in kurzfristigem zeitlichem Abstand notwendig werden, z.B. nach indirekter oder direkter Überkappung, nach Fremdeinwirkungen auf den Zahn (z.B. Subluxation).
Kommentarquelle:
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss

Gerichtsurteile

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