602 Telefon-, Porto- und Versandkosten
Auslagenersatz für Telefon-, Porto- und Versandkosten anzugeben in Centbeträgen
EBM Einheitlicher Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen gemäß § 87 Abs. 2 und 2h SGB V
Der EBM Einheitlicher Bewertungsmaßstab gemäß § 87 Abs. 2 und 2h1 SGB V bestimmt den Inhalt der abrechnungsfähigen zahnärztlichen Leistungen und ihr wertmäßiges, in Punkten ausgedrücktes Verhältnis zueinander.
Der Inhalt des Leistungsanspruchs der Versicherten und der Umfang der vertragszahnärztlichen Versorgung ergibt sich auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des SGB V aus den Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen in Verbindung mit dem EBM Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen.
Auslagenersatz für Telefon-, Porto- und Versandkosten anzugeben in Centbeträgen
Material- und Laborkosten des Vertragszahnarztes in Centbeträgen
Material- und Fremdlaborkosten
Korrektur des Lippenbändchens bei echtem Diastema mediale
Alveolotomie
Freilegung eines retinierten und/oder verlagerten Zahnes zur kieferorthopädischen Einstellung
Wegegeld für eine Entfernung bis zu 2 Kilometern
4,30 € je Besuch
Wegegeld für Wege bis 2 km, bei Nacht (zwischen 20 - 8 Uhr)
8,60 €
Wegegeld für Wege von mehr als 2 bis 5 km
8,00 €
Wegegeld für eine Entfernung von mehr als 2 Kilometern und bis zu 5 Kilometern bei Nacht (zwischen 20 und 8 Uhr)
12,30 €