FUZ1 Früherkennungsuntersuchung vom 6. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat
Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung eines Kindes vom 6. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat, jeweils eine
a) Früherkennungsuntersuchung vom 6. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat