GOZ

GOZ-Leistungen

Gebühren für zahnärztliche Leistungen aus der Gebührenordnung für Zahnärzte vom 5. Dezember 2011

Die Gebührenordnung für Zahnärzte bestimmt die Vergütung der zahnärztlichen Leistungen für Privatversicherte.

Darüber hinaus regelt sie die Abrechnungshöhe für den Anteil von Behandlungen, die von den Kassenpatienten selbst übernommen werden müssen. Die novellierte Gebührenordnung für Zahnärzte ist seit dem 01.01.2012 gültig.

3290 Kontrolle nach chirurgischem Eingriff
Nummern
Punktzahl
55
Faktor
(1.0) 3.09 €
(2.3) 7.11 €
(3.5) 10.83 €
Gebührenziffer
3290

Kontrolle nach chirurgischem Eingriff, als selbstständige Leistung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

3300 Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff
Nummern
Punktzahl
65
Faktor
(1.0) 3.66 €
(2.3) 8.41 €
(3.5) 12.8 €
Gebührenziffer
3300

Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff (z. B. Tamponieren), als selbstständige Leistung, je Operationsgebiet (Raum einer zusammenhängenden Schnittführung)

3310 Chirurgische Wundrevision
Nummern
Punktzahl
100
Faktor
(1.0) 5.62 €
(2.3) 12.94 €
(3.5) 19.68 €
Gebührenziffer
3310

Chirurgische Wundrevision (z. B. Glätten des Knochens, Auskratzen, Naht), je Operationsgebiet (Raum einer zusammenhängenden Schnittführung)