Behandlungsbereich
Chirurgie
            
Grundlegendes
Beschreibung
                    Tuberplastik, einseitig
Leistungsinhalt
                    - Schleimhautschnitt (die Knochenhaut bleibt intakt)
 - Schleimhautverlagerung in Richtung Kieferbasis
 - Befestigung der Schleimhaut in der neuen Situation
 
Dokumentation
- Patientenaufklärung,
 - schriftliche Einverständniserklärung des Patienten
 - Zahnangabe, Bereich - Region
 - Anästhesie - Anzahl / Region / verwendetes Anästhestetikum
 - Genau Beschreibung der Maßnahmen
 - ggf. besondere Umstände während des Behandlungsablaufes
 - Verhaltensmaßnahmen nach chirg. Eingriff
 - verwendetes Material (Nahtmaterial etc.)
 
Musterbeispiele für mögliche Begründungen
- Überdurchschnittlicher Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand wegen kommunizierender Nervverbindung.
 - Besondere Schwierigkeit und erhöhter Zeitaufwand aufgrund sehr hoch-/flachliegender Nervaustrittsstellen.
 - Erheblich erhöhter Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad aufgrund sehr dünner Mucosa.
 - Erhöhte Schwierigkeit aufgrund besonders fragilen Schleimhautverhältnissen.
 - Erhöhte Schwierigkeit aufgrund Sichteinschränkung durch starke Blutung.
 - Erhöhte Schwierigkeit aufgrund besonders komplizierter Nahttechnik.
 
Abrechnungsart
GOZ
                  Privat abrechnen
              Abrechenbar je
Zusatzleistungen
Kommentare & Hinweise
Kommentartext
                    Januar 2021
- Diese Nummer ist berechnungsfähig für eine Tuberplastik zur Reduktion übermäßig vorhandenen Gewebes. Die Berechnung erfolgt je Kieferseite, also je Tuber.
 - Die Leistung kann sowohl der Verbesserung des Weichteillagers als eine präprothetische Maßnahme dienen als auch im Rahmen anderer chirurgischer, parodontalchirurgischer oder implantologischer Maßnahmen erfolgen.
 - Eine große Tuberplastik bei gleichzeitiger Modellation von Knochen ist nach Nummer 2675 (GOÄ) zu berechnen.
 - Zur Leistungsberechnung tritt der betreffende Zuschlag aus dem Abschnitt L hinzu.
 - Bei dieser Leistung fällt zusätzlich der OP-Zuschlag nach der Nummer 0500 an, sofern es sich um die höchste zuschlagsfähige Leistung am Operationstag handelt und kein OP-Zuschlag aus der GOÄ zur Berechnung kommt.
 
Kommentarquelle
                    BZÄK
                Referenzziffer
Referenzziffer