C. Konservierende Leistungen

Allgemeine Bestimmungen
Nur einmal verwendbare Nickel-Titan-Instrumente zur Wurzelkanalaufbereitung sind gesondert berechnungsfähig.

2430 Medikamentöse Einlage, je Zahn und Sitzung
Nummern
Punktzahl
204
Faktor
(1.0) 11.47 €
(2.3) 26.39 €
(3.5) 40.16 €
Gebührenziffer
2430

Medikamentöse Einlage in Verbindung mit Maßnahmen nach den GOZ-Nummern 2360 bis 2380 und 2410, je Zahn und Sitzung