2430 Medikamentöse Einlage, je Zahn und Sitzung
Medikamentöse Einlage in Verbindung mit Maßnahmen nach den GOZ-Nummern 2360 bis 2380 und 2410, je Zahn und Sitzung
Allgemeine Bestimmungen
Nur einmal verwendbare Nickel-Titan-Instrumente zur Wurzelkanalaufbereitung sind gesondert berechnungsfähig.
Medikamentöse Einlage in Verbindung mit Maßnahmen nach den GOZ-Nummern 2360 bis 2380 und 2410, je Zahn und Sitzung
Füllung eines Wurzelkanals