104b Eingliedern einer Prothese oder Epithese zum Verschluss extraoraler Weichteildefekte oder zum Ersatz fehlender Gesichtsteileteildefekte oder zum Ersatz fehlender Gesichtsteile größeren Umfanges

BEMA Bewertungszahl:
500
BEMA Nr.:
104b
Behandlungsbereich:
Maßnahmen zur Weichteilstützung

Beschreibung

Eingliedern einer Prothese oder Epithese zum Verschluss extraoraler Weichteildefekte oder zum Ersatz fehlender Gesichtsteileteildefekte oder zum Ersatz fehlender Gesichtsteile größeren Umfanges

Leistung

  • Eingliedern einer Prothese oder Epithese zum Verschluss extraoraler Weichteildefekte
  • oder zum Ersatz fehlender Gesichtsteile, kleineren Umfanges
    • Abformungen
    • Ermittlung der Bissverhältnisse
    • Einprobe
    • Einpassen bzw. Einfügen
    • Nachbehandlungen

Dokumentation

  • Beschreibung des Defektes
  • Angabe des Kiefers
  • Region des Defektes
  • Patienteninformation über Verhaltensmaßnahmen
Abrechenbar je:
Verschlussprothese

Abrechnungsbestimmungen

Stütz-, Halte- oder Hilfsvorrichtungen sind nach den Allgemeinen Bestimmungen des Bema abrechnungsfähig.

Die Leistungen nach den Nrn. 101 - 104 können nur im Zusammenhang mit Befunden nach den Klassen Nr. 3 und 4 der Festzuschuss-Richtlinien abgerechnet werden.1 *

*1 Abweichend hiervon besteht zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der KZBV Konsens, das dies für eine Leistung der Bema-Nr. 104 nicht gilt, da z.B. bei einer Epithese der Ersatz von fehlenden Zähnen durch eine Prothese nicht immer erforderlich ist.

Zusatzleistung abrechenbar

- Material- und Laborkosten

Kommentare / Hinweise

Beschluss des Bewertungsausschusses

Die Leistungen nach den Bema-Positionen 101 (101a, 101b), 102, 103 (103a, 103b, 103c), 104 (104a, 104b) werden unter Zugrundelegung von Muster 3a und 3b (Behandlungsplan und Abrechnungsformular für Kieferbruch) mit dem Kons/Chir Punktwert beantragt und abgerechnet.

Kommentarquelle:
Bewertungsausschuss für zhanärztliche Leistungen

Die Leistungen nach den Bema-Positionen 101 (a, b), 102, 103 (a, b, c), 104 (a, b) werden unter Zugrundelegung von Muster 3a und 3b (Behandlungsplan und Abrechnungsformular für Kieferbruch) beantragt und abgerechnet.

Beantragung
Bei der Beantragung ist der Heil- und Kostenplan für Zahnersatz untrennbar beizufügen, da die Leistungen 101 - 104 nur im Zusammenhang mit Befunden der Klassen 3 und 4 der Festzuschuss-Richtlinien erbracht werden können. Auf dem Heil- und Kostenplan soll im Feld Bemerkungen ein Hinweis auf Defektprothesen/Epithesen erfolgen.

Kommentarquelle:
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss

Gerichtsurteile

Beschlossen durch