302 8 Aufstellung auf Wachsbasis, je Zahn bei Implantatversorgung

BEL-Nr.:
302 8

Leistungsinhalt

Aufstellung eines Konfektionszahnes auf Wachsbasis oder Kunststoffbasis

Dokumentation Laborauftrag/Kartei

• Anzahl der aufgestellten konfektionierten Zähne

• Anzahl der verwendete Zähne (Seitenzähne - Frontzähne)

Herstellungsort:

• Eigenlabor (Name des ZT)

• Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)

Abrechnungsbestimmungen

• Die L-Nr. 302 8 ist für eine Versorgung nach Nr. 36 b der Zahnersatz-Richtlinie (atrophierter zahnloser Kiefer) abrechenbar.
• Die L-Nr. 302 8 ist entsprechend der Zahl der aufgestellten konfektionierten Zähne abrechenbar.
• L-Nr. 302 8 ist erneut abrechenbar, wenn eine weitere Bissnahme erforderlich ist.

Zahnärztliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können

Kommentare / Hinweise

Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V

Erläuterung zum Leistungsinhalt
Aufstellung eines Konfektionszahnes auf Wachsbasis oder Kunststoffbasis.
 

Erläuterungen zur Abrechnung
Die L-Nr. 302 8 ist für eine Versorgung nach Nr. 36 b der Zahnersatz-Richtlinie (atrophierter zahnloser Kiefer) abrechenbar.
Die L-Nr. 302 8 ist entsprechend der Zahl der aufgestellten konfektionierten Zähne abrechenbar.
L-Nr. 302 8 ist erneut abrechenbar, wenn eine weitere Bissnahme erforderlich ist.

Kommentarquelle:
GKV-Spitzenverband und VDZI