362 8 Fertigstellung einer Prothese, je Zahn bei Implantatversorgung

BEL-Nr.:
362 8

Leistungsinhalt

Fertigstellung je Zahn bei Implantatversorgung

Dokumentation Laborauftrag/Kartei

• Anzahl der Fertigstellungen, je Zahn

• Anzahl der verwendete Zähne (Seitenzähne - Frontzähne)

Herstellungsort:

• Eigenlabor (Name des ZT)

• Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)

Abrechnungsbestimmungen

• Die L-Nr. 362 8 ist für eine Versorgung nach Nr. 36 b der Zahnersatz-Richtlinie (atrophierter zahnloser Kiefer) abrechenbar.
• Die L-Nr. 362 8 ist entsprechend der Zahl der aufgestellten Konfektionszähne abrechenbar.

Beachte

Die L-Nr. 362 8 ist für eine Versorgung nach Nr. 36 b der Zahnersatz-Richtlinie (atrophierter zahnloser Kiefer) abrechenbar.

Zahnärztliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können

Kommentare / Hinweise

Die BEL-Nr. 362 8 ist keine eigenständige Leistung und bedarf zur Abbildung des gesamten Aufwandes insbesondere der BEL-Nr. 361 8 Fertigstellung Grundeinheit.

Wird ein Zahn zur Fertigstellung mit zahnfarbenem Kunststoff befestigt, so ist die BEL-Nr. 384 0 Zahn zahnfarben hinterlegen abrechenbar.

Kommentarquelle:
VDZI

Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V

 

Erläuterungen zur Abrechnung
Die L-Nr. 362 8 ist für eine Versorgung nach Nr. 36 b der Zahnersatz-Richtlinie (atrophierter zahnloser Kiefer) abrechenbar.
Die L-Nr. 362 8 ist entsprechend der Zahl der aufgestellten Konfektionszähne abrechenbar.

Kommentarquelle:
GKV-Spitzenverband und VDZI