301 0 Aufstellung Grundeinheit, je Kiefer

BEL-Nr.:
301 0

Leistungsinhalt

Grundeinheit für die  Aufstellung von Konfektionszähnen auf Wachsbasis, Kunststoffbasis oder Metallbasis unter Verwendung eines Mittelwertartikulators abrechenbar.
 

Dokumentation Laborauftrag/Kartei

• Anzahl der Aufstellungen

Herstellungsort:

• Eigenlabor (Name des ZT)

• Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)

Abrechnungsbestimmungen

• Die L-Nr. 301 0 ist als Grundeinheit für die Aufstellung von Konfektionszähnen auf Wachsbasis, Kunststoffbasis oder Metallbasis unter Verwendung eines Mittelwertartikulators abrechenbar.

Kommentare / Hinweise

Abrechnungsfähig
• als Grundeinheit einmal je Prothese
• bei der Herstellung einer partiellen Prothese
• bei der Herstellung einer Total- oder Deckprothese
• bei Interimsprothesen
• neben der Aufstellung von Konfektionszähnen auf
- Wachsbasis - BEL-Nr. 302 0
- Kunststoffbasis - BEL-Nr. 302 0
- Metallbasis - BEL-Nr. 303 0

Kommentarquelle:
VDZI

Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V

Erläuterungen zur Abrechnung

Die L-Nr. 301 0 ist als Grundeinheit für die Aufstellung von Konfektionszähnen auf Wachsbasis, Kunststoffbasis oder Metallbasis unter Verwendung eines Mittelwertartikulators abrechenbar.

Kommentarquelle:
GKV-Spitzenverband und VDZI