212 0 Zuschlag für einzeln gegossene Klammer(n)

BEL-Nr.:
212 0

Leistungsinhalt

Klammer(n) einzeln gegossen
Ggf. einschließlich Duplikatmodell aus Einbettmasse

 

Dokumentation Laborauftrag/Kartei

Herstellungsort:

• Eigenlabor (Name des ZT)

• Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)

Abrechnungsbestimmungen

• Die L-Nr. 212 0 ist bei einer wiederherzustellenden Modellgussprothese je Prothese oder bei der Herstellung einer Kunststoffprothese mit gegossenen Halte- und/oder Stützelementen je Prothese einmal abrechenbar.

Verbrauchsmaterial

• Abdruckmaterial

Kommentare / Hinweise

  1. Der Zuschlag für einzeln gegossene Klammer(n) nach BEL-Nr. 212 0 umfasst alle Leistungen, die für das Einbetten und Gießen einer oder mehrerer Klammern an einer Prothese erforderlich sind. Er umfasst weder die jeweilige Klammer selbst, noch das Einarbeiten der Klammer nach der BEL-Nr. 802 5, noch die gegebenenfalls erforderliche Metallverbindung nach der BEL-Nr. 807 0.
Kommentarquelle:
VDZI

Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V

Erläuterung zum Leistungsinhalt
Klammer einzeln gegossen, ggf. einschließlich Duplikatmodell aus Einbettmasse.

 

Erläuterungen zur Abrechnung
Die L-Nr. 212 0 ist bei einer wiederherzustellenden Modellgussprothese je Prothese oder bei der Herstellung einer Kunststoffprothese mit gegossenen Halte- und/oder Stützelementen je Prothese einmal abrechenbar.

Kommentarquelle:
GKV-Spitzenverband und VDZI