204 1 Zweiarmige gegossene Halte- und Stützvorrichtung mit Auflage

BEL-Nr.:
204 1

Leistungsinhalt

Zweiarmige gegossene Halte- und Stützvorrichtung mit Auflage

Hierzu zählen:

  • die zweiarmige Klammer
  • die Approximalklammer
  • die Ringlaufklammer
  • die Rücklaufklammer
  • die Bonyhardklammer mit Gegenlager
  • die Überwurfklammer

jeweils mit Auflage

 

Dokumentation Laborauftrag/Kartei

Anzahl der Klammern

Art der Klammer
Zahnangabe
Herstellungsort:
Eigenlabor (Name des ZT)
Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer

Abrechnungsbestimmungen

Werden im Reparaturfall Klammern seperat gegossen, ist jeweils einmal pro Prothese die L- Nr. 212 0 (Zuschlag einzelne gegossene Klammer) abzurechnen.

Im Reparaturfall ist zusätzlich das Einarbeiten einer Klammer L-Nr. 802 5 (LE Halte- und/oder Stützvorrichtung einarbeiten) abrechenbar

Das Anlöten einer gegossenen Klammer im Reparaturfall ist über die Metallverbindung L- Nr. 807 0 (Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung) berechenbar.

Verbrauchsmaterial

• Abdruckmaterial
• Biss Silikon

Kommentare / Hinweise

Gemeinsames Rundschreiben zur Einführung des BEL II vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV - Spitzenverband) / Verband Deutscher Zahntechniker - Innungen (VDZI)
(Stand 19.03.2014)

  1. Die bis zum BEL II - 2006 geltenden Darstellungen der alternativen Klammern als Unterpositionen zu den L-Nrn. 202, 203, 204 sowie 380 und 381 erschienen den Vertragspartnern verzichtbar, weil sie nicht immer eindeutig voneinander zu differenzieren sind und ohnehin jeweils einheitliche Bundesmittelpreise aufweisen. Diese Preise wurden vom VDZI und GKV-SV daher auch für die im BEL II - 2014 geänderten L-Nrn. 202 1, 203 1, 204 1, 380 0 und 381 0 bei der Festlegung der Bundesmittelpreise für 2014 jeweils zu Grunde gelegt. Aus Gründen der Praktikabilität sind diese Leistungen in den nachfolgend dargestellten "Sammelpositionen" zusammengefasst worden.
  2. Die bisher geltenden Leistungspositionen

       204 1 Zweiarmige Klammer/Auflage,
       204 2 Approximalklammer/Auflage,
       204 3 Ringklammer/Auflage,
       204 4 Rücklaufklammer/Auflage,
       204 5 Bonyhardklammer mit Gegenlager/Auflage und
       204 6 Überwurfklammer/Auflage
       wurden in der L-Nr. 204 1 zusammengefasst.

Die bis zum BEL II - 2006 geltenden Darstellungen der alternativen Klammern als Unterpositionen zur L-Nr. 204 erschienen verzichtbar. Die L-Nr. 204 1 wird daher nach der Zahl der tatsächlich erbrachten und hier aufgeführten Klammern berechnet.

Kommentarquelle:
Gemeinsames Rundschreiben zur Einführung des BEL II vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV - Spitzenverband) / Verband Deutscher Zahntechniker - Innungen (VDZI)