203 1 Zweiarmige gegossene Haltevorrichtung

BEL-Nr.:
203 1

Leistungsinhalt

Zweiarmige gegossene Haltevorrichtung

Hierzu zählen:

  • zweiarmige Klammer
  • die Approximalklammer
  • die Ringklammer
  • die Rücklaufklammer
  • Bonyhardklammer mit Gegenlager
  • die zwei Zähne umfassende Doppelarmklammer

Dokumentation Laborauftrag/Kartei

Anzahl der Klammern

Art der Klammer
Zahnangabe
Herstellungsort:
Eigenlabor (Name des ZT)
Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer

Abrechenbar je: 
je Zahn

Abrechnungsbestimmungen

Werden im Reparaturfall Klammern seperat gegossen, ist jeweils einmal pro Prothese die L- Nr. 212 0 (Zuschlag einzelne gegossene Klammer) abzurechnen.

Im Reparaturfall ist zusätzlich das Einarbeiten einer Klammer L-Nr. 802 5 (LE Halte- und/oder Stützvorrichtung einarbeiten) abrechenbar

Für das Gegenlager kann die L- Nr. 802 4 (LE Basisteil Kunststoff) berechenbar. (nicht für Neuanfertigungen)

Das Anlöten einer gegossenen Klammer im Reparaturfall ist über die Metallverbindung L- Nr. 807 0 (Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung) berechenbar.

Verbrauchsmaterial

• Abdruckmaterial
• Biss Silikon

Kommentare / Hinweise

Gemeinsames Rundschreiben zur Einführung des BEL II vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV - Spitzenverband) / Verband Deutscher Zahntechniker - Innungen (VDZI) (Stand 19.03.2014)

  1. Die bis zum BEL II - 2006 geltenden Darstellungen der alternativen Klammern als Unterpositionen zu den L-Nrn. 202, 203, 204 sowie 380 und 381 erschienen den Vertragspartnern verzichtbar, weil sie nicht immer eindeutig voneinander zu differenzieren sind und ohnehin jeweils einheitliche Bundesmittelpreise aufweisen. Diese Preise wurden vom VDZI und GKV-SV daher auch für die im BEL II - 2014 geänderten L-Nrn. 202 1, 203 1, 204 1, 380 0 und 381 0 bei der Festlegung der Bundesmittelpreise für 2014 jeweils zu Grunde gelegt. Aus Gründen der Praktikabilität sind diese Leistungen in den nachfolgend dargestellten "Sammelpositionen" zusammengefasst worden.
  2. Die bisher geltenden Leistungspositionen

       203 1 Zweiarmige Klammer,
       203 2 Approximalklammer,
       203 3 Ringklammer,
       203 4 Rücklaufklammer,
       203 5 Bonyhardklammer mit Gegenlager und
       203 6 Doppelbogenklammer
       wurden in der L-Nr. 203 1 zusammengefasst.

Die bis zum BEL II - 2006 geltenden Darstellungen der alternativen Klammern als Unterpositionen zur L-Nr. 203 erschienen verzichtbar. Die L-Nr. 203 1 wird daher nach der Zahl der tatsächlich erbrachten und hier aufgeführten Klammern berechnet.

Kommentarquelle:
Gemeinsames Rundschreiben zur Einführung des BEL II vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV - Spitzenverband) / Verband Deutscher Zahntechniker - Innungen (VDZI)