Präparation und Eingliederung einer Metallischen Vollkrone mit geg. Stiftaufbau an Zahn 16 - GKV

Behandlungsbereich/ Versorgungsform

Zahnersatz/Regelversorgung

Abrechnungsbereiche

BEMA
BEL II
Gesetzlich abrechnen

Fallbeschreibung/ Dokumentation

16 Metallische Vollkrone mit geg. Stiftaufbau,

02.01. Befund: Zahn 16 ist ein Stück abgebrochen. Untersuchung, Vitalitätsprüfung, Röntgendiagnostik mittels Zahnfilm und anschließende Besprechung über den Behandlungsverlauf. Zahn hat eine vollständige intakte Wurzelfüllung und benötigt eine Vollkrone. Erstellung eines Behandlungsplanes.

10.02. Behandlungsplan ist von Krankenkasse genehmigt worden. Präparation für eine Krone 16: Intraligamentäre Anästhesie, Legen von Retraktionsfäden zur Darstellung der Präparationsgrenze, Stift ist notwendig. Abdrucknahme für gegossenen Laborgefertigten Metallstift. Herstellung eines Stiftprovisoriums mit Abformung und temporärer Zementierung.

15.02. Nachpräparation für eine Krone 16: Intraligamentäre Anästhesie, Exzision von Schleimhaut, Legen von Retraktionsfäden zur Darstellung der Präparationsgrenze, Zementieren des laborgefertigen Metallstiftes mit Aufbau. Abformung vom Ober- und Unterkiefer erfolgt mit konfektioniertem Löffel, Herstellung eines neuen Provisoriums mit Abformung und temporärer Zementierung.

20.02. Einprobe: Laborgefertigte Vollkrone ist aus dem Labor gekommen. Infiltrationsanästhesie, Entfernung des Provisorium sowie Reinigung des Stupfes 16. Einprobe der Vollkrone. Diese schließt nicht ganz ab und muss daher zurück ins Labor. Provisorium gereinigt und wieder mit temporären Zement eingesetzt.

01.03. Einsetzen der Laborgefertigten Vollkrone: Infiltrationsanästhesie, Entfernung des Provisoriums sowie Nachreinigung des Stumpfes 16. Einprobe und anschließende definitive Eingliederung der Krone.

TP                
R  K             
B  ww             
 18171615141312112122232425262728
 48474645444342413132333435363738
B                
R                
TP                

DatumZahnGeb.-Nr.LeistungAnz.FaktorBetrag
02.01.BEMA
Ä1
Beratung eines Kranken, auch fernmündlich199
02.01.16BEMA
8
Sensibilitätsprüfung/Vitalitätsprüfung der Zähne166
02.01.16BEMA
Ä925a
Röntgen, bis zwei Aufnahmen11212
10.02.16BEMA
40
Infiltrationsanästhesie188
10.02.16BEMA
12
Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen, je Sitzung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich11010
10.02.16BEMA
21
Provisorische Krone mit Stiftverankerung12828
15.02.16BEMA
40
Infiltrationsanästhesie188
15.02.16BEMA
49
Exzision von Mundschleimhaut11010
15.02.16BEMA
12
Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen, je Sitzung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich11010
15.02.16BEMA
18b
Vorbereiten eines endodontisch behandelten Zahnes zur Aufnahme einer Krone, mit Verankerung im Wurzelkanal, durch einen gegossenen Stiftaufbau, zweizeitig18080
15.02.16BEMA
19 (i)
Provisorische Krone11919
20.02.16BEMA
40
Infiltrationsanästhesie188
20.02.16BEMA
24c(i)
Abnahme und Wiederbefestigung einer provisorischen Krone177
01.03.16BEMA
40
Infiltrationsanästhesie188
01.03.16BEMA
20a (i)
Versorgung eines Einzelzahnes durch eine metallische Vollkrone1148148
Gesamt: 371

Berechnungsfähige Materialien

  • Abformmaterialien
  • Metallstift
  • Material zur prov. Versorgung
  • Legierung

Hinweise zur Abrechnung

  • abrechenbar je Krone
  • BEMA-Nr. 18b bzw. 18a ist als alleinige Leistung Genehmigungspflichtig
  • als Vollgußkrone in Metall gefertigt außerhalb der Verblendgrenze (15-25,34-44)
  • Versorgungsform:
    • Regelversorgung
  • löst folgende Festzuschüsse aus:
    • 1x 1.1
    • 1x 1.5

 

Neben der BEMA-Nr. 18 b kann die BEMA-Nr. 13 für das Vorbereiten eines zerstörten Zahnes zur Aufnahme einer Krone nicht abgerechnet werden.