Interimsprothese zum Ersatz von 9 Zähnen im UK - GKV

Behandlungsbereich/ Versorgungsform

Zahnersatz/Regelversorgung

Abrechnungsbereiche

BEMA
BEL II
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen

Fallbeschreibung/ Dokumentation

Interimsprothese im Unterkiefer zum Ersatz der Zähne 45-34

01.07.: Pat. kommt in die Sprechstunde nach einem Sturz. Symptombezogene Untersuchung und Panoramaröntgenaufnahme. Pat. sind aufgrund seines Sturzes die Zähne 33-43 abgebrochen und wackeln aufgrund eines vorhergehenden Parodontal defektes. Im Oberkiefer hat der Patient eine Prothese die gebrochen ist. (wird hier nicht behandlet) Aufgrund der Blutverdünner und weitere Medikamente mit den Pat. eine Überweisung zum Oralchirurgen bzw. Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen besprochen auch zur Abklärung weitere möglicher Schäden.

Anruf des MKG: Pat. hatte noch am selben Tag einen Termin beim Chirurgen bekommen. Telefonische Konsultation des Zahnarztes mit dem Chirurgen. Die Zähne 45, 44 und 34 hatten eine minimale Wurzelfraktur die auf dem OPG nicht erkennbar war. Die Praxis hatte zusätzliche Zahnfilme gemacht. Nach Absprache mit dem Patienten werden diese auch mit entfernt. Es soll ein Plan für eine Interimsprothese erstellt werden.

04.07.: Pat. kommt zur Nachkontrolle. Ihm wurden die Zähne 45-34 alio loco entfernt. Nachbehandlung und Wundauffrischung. Mit Pat. die Versorgung mit einer Interimsprothese besprochen. Pat. ist einverstanden und möchte gleich beginnen. Abdrücke für Planungsmodelle und ein Plan erstellt.

12.07.: Pat. hat seinen HKP genehmigt bekommen. Nahtentfernung. Abdrucke mit individuellem Löffel im UK gemacht wegen Abweichung der Kieferform.

15.07.: Pat. kommt zum Einsetzen der Interimsprothese. Nachkontrolle der Wunden. Umgang erklärt.

TP                
R                
B                
 18171615141312112122232425262728
 48474645444342413132333435363738
B   XXXXXXXXX    
R   EEEEEEEEE    
TP   EEEEEEEEE    

DatumZahnGeb.-Nr.LeistungAnz.FaktorBetrag
01.07.BEMA
Ä1
Beratung eines Kranken, auch fernmündlich199
01.07.BEMA
Ä935d
Orthopantomogramm13636
01.07.BEMA
181a
- 2. Sitzung - Konsiliarische Erörterung mit Ärzten und Zahnärzten persönlich oder fernmündlich11414
04.07.45-34BEMA
38
Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff oder Tamponieren oder dergleichen, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, als selbstständige Leistung, je Sitzung21020
04.07.BEMA
7b
Vorbereitende Maßnahmen, Abformung, Bissnahme für das Erstellen von Modellen des Ober- und Unterkiefers zur diagnostischen Auswertung und Planung sowie schriftliche Niederlegung11919
12.07.45-34BEMA
38
Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff oder Tamponieren oder dergleichen, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, als selbstständige Leistung, je Sitzung21020
12.07.ukBEMA
98a
Abformung mit individuellem oder individualisiertem Löffel, je Kiefer 12929
15.07.ukBEMA
96c
Versorgung eines Lückengebisses durch eine partielle Prothese ein-schließlich einfacher Haltevorrichtungen, zum Ersatz von mehr als 8 fehlenden Zähnen1115115
15.07.ukBEMA
98f
Verwendung doppelarmiger Halte- oder einfacher Stützvorrichtungen oder mehrarmiger gebogener Halte- und Stützvorrichtungen zu den Bewertungszahlen nach Nr. 9612222
Gesamt: 284

Berechnungsfähige Materialien

  • Abformmaterialien
  • zahntechnische Kosten:
    • Konfektionszähne

Hinweise zur Abrechnung

  • Versorgungsform:
    • Regelversorgung
  • löst folgende Festzuschüsse aus:
    • 1x 5.3

 

Sollte es vor der Eingliederung noch eine Anprobe geben, kann diese Aufstellung über die BELII-Position 021 5 bzw. bei zusätzlicher Bissregistrierung mit Bisswall die BELII-Positionen 021 3 bzw. 022 0 berechnet werden.

Sollte zusätzlich ein individueller Löffel erforderlich sein mit der entsprechenden medizinischen Indikation kann diese über die BEMA-Position 98a und BEL II- Position 021 1 berechnet werden.

Sollte zusätzlich ein Funktionslöffel erforderlich sein mit der entsprechenden medizinischen Indikation kann diese über die BEMA-Position 98b für OK bzw. 98c für den UK und BEL II- Position 021 2 berechnet werden. Dies ist bei einem Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen angezeigt.

Wenn im Labor einarmige Klammern nach BEL II-Position 380 0 (Einfache gebogene Halte-/Stützvorrichtung)  gemacht bzw. geplant ist so ist die BEMA-Position 98f nicht ansetzbar.

Sollte eine Einschleifen der Nachbarzähne oder Antagonisten notwendig sein, so kann dies über die BEMA 89 berechnet werden.