1.2 Erhaltungswürdiger Zahn mit großen Substanzdefekten, aber erhaltener vestibulärer und/ oder oraler Zahnsubstanz, je Zahn

Befund-Nr:
1.2

Befundbeschreibung

Erhaltungswürdiger Zahn mit großen Substanzdefekten, aber erhaltener vestibulärer und/ oder oraler Zahnsubstanz, je Zahn

Abrechnungsbestimmung

je Zahn

Material

• Abformmaterial
• NEM

Betrag ohne Bonus

251,87 €

Kombinierbar mit

kombinierbar im selben Kiefer

Kommentare / Hinweise

KZBV-Hinweise (Stand 01.01.2015)

Befund 1.2: Erhaltungswürdiger Zahn mit großen Substanzdefekten, aber erhaltener vestibulärer und/oder oraler Zahnsubstanz

Kommentarquelle:
KZBV
Der Befund 1.2 beschreibt die Indikation der Versorgung mit einer Teilkrone. Bei der Gestaltung der Teilkrone wird ein großer, oft den sichtbaren Bereich des Zahnes betreffender Anteil der natürlichen Zahnsubstanz erhalten. Je nach der Zahl der durch die Teilkrone bedeckten Zahnflächen unterscheidet man zwischen Halbkrone, Dreiviertelkrone und Vierfünftelkrone. Im Seitenzahnbereich wird die gesamte Kaufläche, somit sämtliche Höcker, von der Teilkrone bedeckt. Die Präparation ist überwiegend supragingival angelegt. Sie erfolgt mit Stufen bzw. Schultern und Rillen, wenn erforderlich auch unter Verwendung kleiner gegossener Retentionsstifte (Pinledge). Besonders an den tragenden zentrischen Höckern wird in der Regel eine Stufe bzw. Schulter oberhalb des Zahnfleischrandes präpariert. Der Teilkrone wird überall dort der Vorzug gegeben, wo es sich vermeiden lässt, gesunde Zahnsubstanz durch Präparation zu opfern.
Kommentarquelle:
Liebold/Raff/Wissing

Teilkronen im Frontzahnbereich: Die Regelversorgung des Befundes 1.2 ist die nach den Zahnersatz-Richtlinien konforme Versorgung mit einer metallischen Teilkrone. Da die Präparation einer Teilkrone nach Abrechnungsbestimmung 3 zu BEMA-Nr. 20 die vollständige Einbeziehung der Kaufläche erfordert, kann die metallische Teilkrone im Frontzahnbereich nicht Leistungsinhalt des BEMA sein, denn die zwangsläufig überaus deutlich sichtbare Überdeckung der Schneidekante mit Metall im Frontzahnbereich ist ästhetisch inakzeptabel (siehe hierzu Kommentar zu BEMA-Nr. 20, Abschnitt 1.4.4). Daraus ergibt sich für das Festzuschusssystem zwingend, dass die Angabe des Befundes „pw“ (erhaltungswürdiger Zahn mit partiellen Substanzdefekten) im Frontzahnbereich nicht möglich ist. Anstelle des Befundsymbols „pw“ ist das Befundsymbol „ww“ (erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung) anzugeben. Werden im Frontzahnbereich Teilkronen aus Keramik oder ähnlichen Materialien verwendet, handelt es sich dabei um eine gleichartige Versorgung.