032 0 Formteil

BEL-Nr.:
032 0

Leistungsinhalt

Tiefgezogenes Formteil zur Herstellung von provisorischen Kronen, Stiftkronen oder Brückenzwischengliedern im direkten Verfahren

Dokumentation Laborauftrag/Kartei

• Anzahl der Formteile
Herstellungsort:
• Eigenlabor (Name des ZT)

• Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)

Abrechnungsbestimmungen

  • • Ein Formteil nach L-Nr. 032 0 ist abrechenbar für die Herstellung von provisorischen Brücken.
  • • Bei der Herstellung von provisorischen Kronen und Stiftkronen ist ein Formteil nach L-Nr. 032 0 nur abrechenbar, wenn mindestens drei provisorische Kronen bzw. Stiftkronen auf benachbarten Zähnen hergestellt werden.
  • • Die L-Nr. 032 0 ist einmal je Kieferhälfte oder Frontzahngebiet abrechenbar.
  • • Ein Formteil nach L-Nr. 032 0 ist nicht abrechenbar für die Herstellung von provisorischen Kronen, Stiftkronen oder von Brückenzwischengliedern nach L-Nr. 031 0

 

 

Beachte

• Die L-Nr. 032 0 ist einmal je Kieferhälfte oder Frontzahngebiet abrechenbar.

Verbrauchsmaterial

• Abdruckmaterial
• provisorische(s) Krone/Stiftkrone/Brückenglied

Kommentare / Hinweise

Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V

Erläuterung zum Leistungsinhalt
Tiefgezogenes Formteil zur Herstellung von provisorischen Kronen, Stiftkronen oder Brückenzwischengliedern im direkten Verfahren.

 

Erläuterungen zur Abrechnung

Ein Formteil nach L-Nr. 032 0 ist abrechenbar für die Herstellung von provisorischen Brücken.

Bei der Herstellung von provisorischen Kronen und Stiftkronen ist ein Formteil nach L-Nr. 032 0 nur abrechenbar, wenn mindestens drei provisorische Kronen bzw. Stiftkronen auf benachbarten Zähnen hergestellt werden.

Die L-Nr. 032 0 ist einmal je Kieferhälfte oder Frontzahngebiet abrechenbar.

Ein Formteil nach L-Nr. 032 0 ist nicht abrechenbar für die Herstellung von provisorischen Kronen, Stiftkronen oder von Brückenzwischengliedern nach L-Nr. 031 0

Kommentarquelle:
GKV-Spitzenverband und VDZI

zusätzlich berechnungsfähig

Berechnung daneben ausgeschlossen