002 4 Galvanisieren oder Metallisieren

BEL-Nr.:
002 4

Leistungsinhalt

Galvanisieren von Stümpfen

Dokumentation Laborauftrag/Kartei

Angabe Region - Kiefer

Herstellungsort:

  • •Eigenlabor (Name des ZT)
  • •Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)

Abrechnungsbestimmungen

Die BEL 002 4 ist einmal je Abdruck, auch bei mehreren Stümpfen in einem Abdruck, nicht für das Lackieren abrechenbar.

Beachte

• Nicht abrechenbar für das Lackieren.

Kommentare / Hinweise

Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V

 

Erläuterungen zur Abrechnung
Die BEL 002 4 ist einmal je Abdruck, auch bei mehreren Stümpfen in einem Abdruck, nicht für das Lackieren abrechenbar.

Kommentarquelle:
GKV-Spitzenverband und VDZI