102 2 Teilkrone, Metall

BEL-Nr.:
102 2

Leistungsinhalt

Gegossene Teilkrone aus Metall unter Verwendung eines Mittelwertartikulators.

  • Pin setzen, je Segment, auch im Bereich des Kieferkammes und des an die Versorgung angrenzenden Zahnes.
  • Sägeschnitt, Segment beschleifen und vorbereiten
  • Präparationsgrenze darstellen, ggf. ausblocken, versiegeln oder lackieren
  • Ggf.:
  • Einzelstumpf aus Superhartgips oder aus Kunststoff, Frässtumpf, Stumpf für reponierte Elemente einschließlich Reponieren.
  • Vorlötung, unterschiedliche Metalle.
  • Lötung, einfach.
  • Lötung, aufwändig bei Vorlötung oder besonderer Qualitätsanforderung.
  • Lötmodell.

Dokumentation Laborauftrag/Kartei

• Anzahl der ausgegossenen Modelle

• Anzahl der angefertigten Kronen

• Angabe des Metalls / NEM Verabeitungsaufwand

Herstellungsort:

• Eigenlabor (Name des ZT)

• Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)

Abrechnungsbestimmungen

Die Teilkrone beinhaltet die Überkupplung aller Höcker eines Zahnes.
Verblendungen nach den L-Nrn. 160 0, 162 0 und 164 0 sind neben der L-Nr. 102 2 nicht abrechenbar.

Beachte

• Die Teilkrone beinhaltet die Überkupplung aller Höcker eines Zahnes.
• Verblendungen nach den L-Nrn. 160 0, 162 0 und 164 0 sind neben der L-Nr. 102 2 nicht abrechenbar.

Verbrauchsmaterial

• Abdruckmaterial
• Biss Silikon
• prov. Krone

Kommentare / Hinweise

Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V

Erläuterung zum Leistungsinhalt

Gegossene Teilkrone aus Metall unter Verwendung eines Mittelwertartikulators.
Pin setzen, je Segment, auch im Bereich des Kieferkammes und des an die Versorgung angrenzenden Zahnes.
Sägeschnitt, Segment beschleifen und vorbereiten Präparationsgrenze darstellen, ggf. ausblocken, versiegeln oder lackieren
Ggf. Einzelstumpf aus Superhartgips oder aus Kunststoff, Frässtumpf, Stumpf für reponierte Elemente einschließlich Reponieren.
Vorlötung, unterschiedliche Metalle.
Lötung, einfach.
Lötung, aufwändig bei Vorlötung oder besonderer Qualitätsanforderung.
Lötmodell.

 

Erläuterungen zur Abrechnung
Die Teilkrone beinhaltet die Überkupplung aller Höcker eines Zahnes.
Verblendungen nach den L-Nrn. 160 0, 162 0 und 164 0 sind neben der L-Nr. 102 2 nicht abrechenbar.

Kommentarquelle:
GKV-Spitzenverband und VDZI