09 Veränderung der Kieferhaltung mittels Bissführungsplatte
Veränderung der Kieferhaltung mittels Bissführungsplatte
Veränderung der Kieferhaltung mittels Bissführungsplatte
Beseitigung grober Artikulations- und Okklusionsstörungen vor Eingliederung von Prothesen und Brücken
Teilleistungen bei nicht vollendeten Leistungen nach den Nrn. 2 und 4
- Präparation eines Zahnes - Halbe Gebühr nach Nr. 4 oder Nr. 2 -
- bei weitere Maßnahmen - Dreiviertel der Gebühr nach Nr. 4 -
- gegebenenfalls - Gebühr nach Nr. 2
Schutz eines beschliffenen Zahnes und Sicherung der Kaufunktion durch eine provisorische Krone mit Stiftverankerung
Versorgung eines Einzelzahnes durch eine Krone (zirkuläre Stufenpräparation)
- Hierunter können nur Mantelkronen oder Teilkronen abgerechnet werden -
Versorgung eines Einzelzahnes durch eine Krone (Hohlkehlpräparation)
- Hierunter ist die Verblendkrone abzurechnen -
Versorgung eines Einzelzahnes durch eine Krone (Tangentialpräparation)
Schutz eines beschliffenen Zahnes und Sicherung der Kaufunktion durch eine provisorische Krone oder provisorischen Ersatz eines fehlenden Zahnes durch ein Brückenglied
Schutz eines beschliffenen Zahnes durch eine abnehmbare Hülse
Vorbereiten eines zerstörten Zahnes zur Aufnahme einer Krone durch gegossenen Stiftaufbau oder Schraubenaufbau, mit Verankerung im Wurzelkanal