06 Teilleistungen bei nicht vollendeten Leistungen nach Nrn. 2 und 4

Beschreibung

Teilleistungen bei nicht vollendeten Leistungen nach den Nrn. 2 und 4
 - Präparation eines Zahnes - Halbe Gebühr nach Nr. 4 oder Nr. 2 -
 - bei weitere Maßnahmen - Dreiviertel der Gebühr nach Nr. 4 -
 - gegebenenfalls - Gebühr nach Nr. 2

Leistung

Enden die Leistungen mit der Präparation eines Zahnes, so ist die Hälfte der jeweiligen Gebühr berechnungsfähig (Nr. 4 oder Nr. 2)
Enden die Leistungen nach weiteren Maßnahmen an einem Zahn, so ist dreiviertel der jeweiligen Gebühr berechnungsfähig  (Nr. 4 ggf. Nr. 2)

Zielgruppe

Zahnmedizin

Abrechnungsart

BU

BU Nr.

6

BU Kategorie

Gebührenverzeichnis Versorgung der Unfallverletzten