Präparation und Eingliederung einer verblendeten Keramikteilkrone an Zahn 16 - GKV
16 Keramikteilkrone,
16 Keramikteilkrone,
Wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls/einer Berufskrankheit erstattet der Zahnarzt auf Anforderung des Unfallversicherungsträgers gem. § 201 SGB VII unter Verwendung des Musters der Anlage 1 einen "Bericht Zahnschaden".
Eingliedern einer Prothese oder Epithese zum Verschluss extraoraler Weichteildefekte oder zum Ersatz fehlender Gesichtsteile, größeren Umfanges
Eingliedern einer Prothese oder Epithese zum Verschluss extraoraler Weichteildefekte oder zum Ersatz fehlender Gesichtsteile, kleineren Umfanges
Eingliedern einer Dauerprothese
zu den Bewertungszahlen nach Nr. 15,
ggf. in Verbindung mit Nrn. 17-24 oder nach Nr. 16, zusätzlich
Ergänzungsmaßnahmen im Anschluss an Leistungen nach Eingliedern einer temporären Verschlussprothese
nach Resektion oder bei großen Defekten des Oberkiefers
Eingliedern einer temporären Verschlussprothese nach Resektion oder bei großen Defekten des Oberkiefers,
zu den Bewertungszahlen nach Nr. 15,
gegebenenfalls in Verbindung mit Nrn. 17-24 oder nach Nr. 16, zusätzlich
Eingliedern eines Obturators zum Verschluss von Defekten des weichen Gaumens,
zu den Gebühren nach Nr. 15,
gegebenenfalls in Verbindung mit Nrn. 17-24 oder nach Nr. 16, zusätzlich
Maßnahmen zur Weichteilstützung zum Ausgleich oder zum Verschluss von Defekten im Bereich des Kiefers bei zahnlosem Kiefer,
zu den Gebühren nach Nr. 16 zusätzlich
Maßnahmen zur Weichteilstützung zum Ausgleich oder zum Verschluss von Defekten im Bereich des Kiefers bei vorhandenem Restgebiss,
zu den Gebühren nach Nr. 15,
gegebenenfalls in Verbindung mit Nrn. 17-24, zusätzlich