00 Bericht Zahnschaden

Beschreibung

Wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls/einer Berufskrankheit erstattet der Zahnarzt auf Anforderung des Unfallversicherungsträgers gem. § 201 SGB VII unter Verwendung des Musters der Anlage 1 einen "Bericht Zahnschaden".

Zielgruppe

Zahnmedizin

Dokumentation

-ggf. Befund vor dem Unfall / der Erkrankung

-Befund nach dem Unfall / der Erkrankung

- Angaben des Versicherten zum Unfallhergang/ zur Erkrankung

- Adresse der Arbeitsstätte / schulischen- oder Ausbildungseinrichtung

-Datum und Uhrzeit der ersten Inanspruchnahme von Leistungen in der Praxis

- Behandlungsmaßnahmen, die wegen der Erkrankung/ des Unfalls derzeit erforderlich sindoder bereits durchgeführt wurden

- Weitere Behandlungen, die wegen der Erkrankung / des Unfalls erforderlicgh werden könnten.

-Aktenzeichen oder Vorgangsnummer unter dem der Unfall bei der Versicherung geführt wird.

 

 

Kommentare / Hinweise

Hat der Zahnarzt den begründeten Verdacht, dass bei einem Versicherten eine Berufskrankheit besteht, wiederauflebt oder sich verschlimmert, so erstellt er nach der Berufskrankheiten-Verordnung eine sogenannte Berufskrankheitenanzeige. Dafür erhält der Zahnarzt eine entsprechende Gebühr. Die Höhe dieser Gebühr wird in den Abkommen zwischen den Unfallversicherungsträgern und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung bekannt gegeben.

Kommentarquelle:
Liebold/Raff/Wissing

€ Betrag

23,74

Abrechnungsart

BU

BU Nr.

00

BU Kategorie

Gebührenverzeichnis Versorgung der Unfallverletzten